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Gewinnen Sie einen tiefergehenden Einblick in die DGUV Vorschrift 3 Prüfung. Von wichtigen Informationen zum Thema Arbeitsschutz bis zu Spezialthemen erfahren Sie alles Wichtige rund um die Elektroprüfung.

DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen

DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen DGUV Elektroprüfung Pflicht bei E-Ladestationen

Die Elektroprüfung nach DGUV von E-Ladestationen, auch Elektro-Ladestationen genannt, wird immer häufiger angefragt. Denn der Bedarf an E-Ladestationen ist in den letzten Jahren enorm gestiegen und damit auch die Anzahl der Ladesäulen. Die Elektromobilität ist so aktuell wie nie zu vor und immer mehr Autofahrer steigen von Autos mit regulären Verbrennungsmotoren auf Elektrofahrzeuge um.

Hintergrund für den Umstieg ist der Wunsch, umweltfreundlichere und auf lange Sicht kostengünstigere Alternativen zu nutzen. So gibt es mittlerweile in vielen Kommunen, auf Autobahnparkplätzen, in Parkhäusern oder auf Hotelparkplätzen sowie Betriebsgeländen E-Ladestationen. Und wie in jedem Bereich, in dem Strom genutzt wird, muss auch hier eine regelmäßige Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen.

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Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf Basis der DGUV V3

Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf Basis der DGUV V3 Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf Basis der DGUV V3

Aktuelles Wissen zu den Elektrotechnik Grundlagen und den Gefahren des elektrischen Stroms bzw. den geeigneten Schutzmaßnahmen gehört zu den entscheidenden Anforderungen an den Prüftechniker. Wir möchten an dieser Stelle über die Gefahren und Verantwortung, die die Nutzung und Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen mit sich bringen, informieren.

Ein grober Überblick über die Elektrotechnik Grundlagen soll helfen, die Notwendigkeit und die Abläufe einer Prüfung nach DGUV V3 und DGUV V4 zu verstehen.

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DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) greift bei der Elektroprüfung kommunaler Einrichtungen

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Parallel zum Arbeitsschutzgesetz gibt es von den Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung veröffentlichte Normen und Vorschriften. Diese sollen gleichermaßen die Arbeitnehmer eines Unternehmens vor Schaden bewahren. Das Regelwerk ist unter der Bezeichnung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst und gibt verschiedene Vorschriften für unterschiedliche Prüfsituationen vor.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) sind die relevanten Verordnungen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Elektroanlagen. Betriebe jeder Branche und Größe sind verpflichtet, die Elektroprüfung nach diesen Vorgaben durchzuführen. Der Unterschied beider Vorschriften liegt dabei in der Art des Betriebes, in dem sie angewendet werden sollen.

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Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen

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Unter einer Elektroprüfung nach DGUV V3 und DGUV V4 versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene E-Check Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Hierunter fallen elektrische Geräte, Maschinen und AnlagenDie Überprüfungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen und die Prüffristen hierfür sind in Normen und Vorschriften geregelt bzw. werden von jedem Betrieb in einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Je nach dem welcher Kategorie die Arbeitsmittel zuzuordnen sind, greift eine andere Norm für die Elektroprüfung. Ziel der Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist immer der Schutz von Mitarbeitern, Kunden und der Vermeidung von Gefährdungen für das gesamte Unternehmen. 

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UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel schützt Unternehmen

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Mit der UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen wird auf Funktionstüchtigkeit und sicherheitstechnische Aspekte hin untersucht. Die Regeln und Abläufe hierfür sind in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) festgelegt und in der DGUV Vorschrift 3 konkretisiert.

Diese Vorschriften dienen der Sicherheit am Arbeitsplatz und geben Betrieben klare Vorgaben, welche Maßnahmen hierfür ergriffen werden sollen. So müssen Arbeitgeber elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen regelmäßig überprüfen lassen. Laut den Vorschriften darf die hierfür vorgesehene UVV Prüfung elektrischer Betriebsmittel nur von einer sachkundigen und befähigten Person durchgeführt werden.

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Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert

Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert

Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie dem Kaltgerätekabel ist gleiche Sorgfalt geboten wie bei jeder VDE Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Bei Kaltgerätekabeln handelt es sich um Netzkabel, die nicht fest mit dem Hauptgerät verbunden sind, sondern davon getrennt werden können. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung und Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 taucht häufig die Frage auf, ob diese Kabel in einer Verbundmessung zusammengefasst werden können.

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Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung Neufassung 2018 schafft Klarheit

Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung Neufassung 2018 schafft Klarheit Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung Neufassung 2018 schafft Klarheit

Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Diese muss vor einer Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 erfolgen.

Ziel ist eine Einschätzung der auftretenden Gefährdungen der Beschäftigten und Kunden bei der Verwendung von z.B. elektrischen Betriebsmitteln um daraus entsprechende Maßnahmen wie eine Sicherheitsprüfung nach DGUV Vorschrift 3 abzuleiten.

Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung wurde im Mai 2018 erweitert und bietet im Vergleich zu der Ursprungsfassung ausführlichere Erläuterungen und neue Begriffsbestimmungen. Vor allem die Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung und ihre Durchführung werden nun detaillierter erläutert.

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