Die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 im Homeoffice ist in regelmäßigen Abständen notwendig und Bedarf aufgrund der Corona-Pandemie besonderer Hygienekonzepte zum Infektionsschutz. Deutsche Unternehmen haben für Ihre Betriebe solche Konzepte aufgestellt. Mitarbeiter sind angehalten, sich an die neuen Richtlinien zu halten und auch Dienstleister, die das Firmengebäude betreten, müssen die besonderen Hygieneregeln beachten.
Häufig greifen die Unternehmen auch darauf zurück, dass Mitarbeiter nach Möglichkeit von zu Hause arbeiten, um Kontakte untereinander und damit mögliche Covid-19-Ansteckungen zu vermeiden. Doch wie sind die notwendigen Einsätze von Dienstleistern im Homeoffice zu handhaben? Firmen haben oft keinen genauen Einblick, wie beispielsweise die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 im Homeoffice abläuft und ob Hygieneregeln zum Infektionsschutz eingehalten werden. Daher ist es wichtig, vorab verbindliche Verhaltensregeln im Rahmen eines Hygienekonzeptes zu vereinbaren.
Die ESG hat ein umfassendes Hygienekonzept für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel im Homeoffice aufgestellt, das sowohl die Prüftechniker als auch Ihre Mitarbeiter im Homeoffice über die richtigen Maßnahmen informiert.