DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3)
Neben der gebräuchlichen DGUV Vorschrift 3 gibt es auch die DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3), die fast das gleiche meint, aber speziell für die Elektroprüfung in kommunalen Einrichtungen gedacht ist. Auch die DGUV Vorschrift 4 wurden von den Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung formuliert. Sie verpflichtet Unternehmen der öffentlichen Hand dazu, ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen regelmäßig gemäß der DGUV Vorschrift 4 von Fachleuten prüfen zu lassen. Ziel ist der Schutz der Mitarbeiter, Kunden, Gäste und des gesamten Unternehmens vor den Gefährdungen, die von Elektrizität ausgehen können.
Wenn es um die Prüfung von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen geht, wird häufig nur von der DGUV Vorschrift 3 gesprochen. Diese regelt die bei der Elektroprüfung notwendigen Schritte und Anforderungen. Die DGUV Vorschrift 4 wird oft nicht gesondert erwähnt, wird bei der Prüfung aber ebenso angewendet. Und zwar immer dann, wenn die elektrischen Betriebsmittel in kommunalen Einrichtungen geprüft werden. Also in Unternehmen der öffentlichen Hand wie Behörden, Schulen, Kitas und anderen Institutionen.
Was ist anders bei der DGUV Vorschrift 4?
Inhaltlich ist die DGUV Vorschrift 4 praktisch identisch mit der Vorschrift 3. Sie unterscheiden sich in Teilen lediglich bei den Prüffristempfehlungen für „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“, wie sie in kommunalen Einrichtungen zu finden sind. Um der besonderen Beanspruchung im öffentlichen Raum gerecht zu werden, sollte hier jährlich geprüft werden. Darüber hinaus sind unter §5 „Prüfungen“ abweichende Durchführungsanweisungen aufgeführt, die angeben, wie die Schutzziele erreicht werden können. Qualifizierte Prüftechniker und Prüfunternehmen kennen selbstverständlich beide Vorschriften und wissen, wann welche anzuwenden ist.
DGUV Vorschrift 4 stellt hohe Anforderungen an Prüftechniker
Unternehmen und Kommunen, die ihre elektrischen Betriebsmittel wie vorgeschrieben prüfen lassen, möchten sicher sein, dass die beauftragten Prüfunternehmen bzw. der Prüftechniker ihre Aufgabe gewissenhaft, nach den geltenden Vorschriften und auf dem neuesten Wissens- und Technikstand ausführen. Nur so resultiert aus der Prüfung auch ein sicheres Unternehmen. Und nur dann ist die Prüfdokumentation auch rechtssicher und im Schadensfall zur Vorlage bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften geeignet.
Daher stellt die DGUV Vorschrift 4 genauso wie die DGUV Vorschrift 3 hohe Anforderungen an den Prüftechniker. Sie schreibt vor, dass nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) qualifizierte Elektrofachkraft die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen darf. Eine elektrotechnische Ausbildung bzw. ein Studium sind genauso Voraussetzung wie eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Elektroprüfung. Auch muss der Prüftechniker immer auf dem neustens Stand der Technik sein und das Wissen über die VDE Normen und DGUV Vorschriften in regelmäßigen Schulungen und Weiterbildungen auffrischen.
VDE Normen ergänzen die DGUV Vorschrift 4
Die Prüfung elektrischer Geräte, Anlagen und Maschinen in öffentlichen Institutionen wird durch die DGUV Vorschrift 4 geregelt. Abläufe und Anforderungen sind klar formuliert und Einrichtungen sowie das beauftragte Prüfunternehmen müssen sich daran halten. So muss im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung mit wichtigen Prüffristen erstellt werden. Diese Fristen können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein und ergeben sich aus der Art des Betriebsmittels, dem Umfeld und dem Einsatz, für den das Betriebsmittel gedacht ist. Die festgelegten Prüfintervalle gilt es dann einzuhalten um ein stets sicher geprüftes Unternehmen zu garantieren.
Im Anschluss werden die Messergebnisse in einem rechtssicheren Prüfdokument festgehalten. Ergänzend beschreiben die VDE Normen detailliert die unterschiedlichen Prüfungen von Geräten, Maschinen und Anlagen. Die DIN VDE 0701-0702 gilt für die Prüfung nach Instandsetzung sowie Änderung elektrischer Geräte und für die Wiederholungsprüfung. Die DIN VDE 0105-100 gibt Auskunft zur Prüfung von elektrischen Anlagen. Die Sicherheit von Maschinen und die elektrische Ausrüstung von Maschinen ist wiederum Inhalt in der DIN VDE 0113-1.
ESG prüft öffentliche Einrichtungen nach der geltenden DGUV Vorschrift 4
Die Prüfung von Schulen, Behörden und sämtlichen öffentlichen Institutionen nach DGUV Vorschrift 4 gehört genauso zu unserem Leistungsangebot wie die Prüfung von gewerblichen Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3. Wir erfüllen selbstverständlich alle Anforderungen beider DGUV Vorschriften. Erfahren Sie mehr von unserem Prüfservice auf dieser Website und in unserem Blog unter https://www.esg-gesellschaft.de/elektrosicherheit-blog.
Egal ob Prüfung nach DGUV Vorschrift 4 in Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Bonn, Dortmund, Hamburg, München oder Berlin: Wir führen für Sie die Prüfung elektrischer Betriebsmittel bundesweit in den Großstädten und Umgebung durch!
Link: https://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/vorschrift4.pdf