Infos zur DGUV Vorschrift 3 und ihren Anforderungen
Die ESG Elektro Service Gesellschaft ist Ihr erfahrener Partner für die professionelle und rechtssichere Prüfung der elektrischen Betriebsmittel in Ihrer Firma. Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen und wichtige Infos über die DGUV Vorschrift 3 sowie die damit einhergehenden Anforderungen an Unternehmen und Prüfer.
Infos: Wer muss nach DGUV Vorschrift 3 prüfen lassen und wer ist dazu befugt?
Nach § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich und dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Die Anforderungen und weitere Infos sind in der DGUV Vorschrift 3, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) präzisiert. Ziel ist es, Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit elektrischen Betriebsmitteln zu vermeiden, indem die Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf eine einwandfreie und sichere Funktion überprüft werden. Die Pflicht zur Prüfung gilt für private Betriebe wie auch für öffentliche Institutionen.
Die Prüfung darf laut TRBS ausschließlich von einer hierzu befähigten Person durchgeführt werden. Diese muss unter anderem Erfahrung durch eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder ein vergleichbares Studium vorweisen können und über eine mindestens einjährige Berufserfahrung verfügen. Darüber hinaus wird erwartet, dass die prüfende Person durch fachliche Schulungen immer auf dem neuesten Stand der Technik ist.
Was muss bei der Elektroprüfung untersucht werden und welche Fristen sind einzuhalten?
Gemäß der DGUV Vorschrift 3 müssen alle elektrisch betriebenen Anlagen und Geräte, im Fachjargon auch als elektrische Anlagen und Betriebsmittel bezeichnet, geprüft werden. Dabei handelt es sich sowohl um ortsveränderliche Geräte wie Drucker, Monitore und Kaffeemaschinen als auch um ortsfeste Geräte, darunter Kühlschränke und Spülmaschinen. Ebenso zählen Anlagen verschiedenster Art – etwa Gebäudeinstallationen wie Steckdosen und Beleuchtung – sowie Personenbeförderungsmittel wie Aufzüge, Rolltreppen und Hebebühnen zu den elektrischen Betriebsmitteln. Auch sämtliche Produktions-, Werkstatt- und Baustellenmaschinen müssen gemäß DGUV V3 geprüft werden.
Die genauen Prüffristen werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt, abhängig vom Zustand der elektrischen Betriebsmittel und ihrer Umgebung. So empfiehlt die TRBS 1201 etwa bei elektrischen Anlagen wie Steckdosen oder Leuchten mindestens alle vier Jahre eine Prüfung. In sensiblen Bereichen aber – beispielsweise in feuchtem oder nassem Umfeld – wird eine mindestens jährlich erfolgende Prüfung empfohlen. Gerne können Sie die ESG ansprechen, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung und eine Einschätzung für Ihre elektrischen Betriebsmittel benötigen.
Wichtige Infos zur DGUV Vorschrift 3: Prüfkonzept und Dokumentation
Mit einem ganzheitlichen Prüfkonzept in Ihrem Unternehmen stellen Sie sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die Elektrosicherheit erfüllt werden. Das Prüfkonzept legt unter anderem die Beschaffung der elektrischen Betriebsmittel fest, ermittelt Prüffristen, die Gefährdungsbeurteilung und weitere Vorgaben, die gemäß DGUV Vorschrift 3 erfüllt werden müssen. Mithilfe des Prüfkonzepts sorgen Sie dafür, dass die Elektroprüfung rechtssicher durchgeführt wird.
Bei jeder Prüfung gemäß DGUV V3 soll ein Prüfprotokoll angefertigt werden, in dem die befähigte Person die Durchführung der Prüfung und ihre Ergebnisse dokumentiert. Gemäß BetrSichV sind die geforderten Mindestangaben die Art der Prüfung, der Prüfumfang und das Ergebnis. Die TRBS 1201 und die Berufsgenossenschaftlichen Informationen (BGI) definieren diese Anforderungen etwas konkreter:
- Datum der Prüfung
- Name des Prüfers
- Prüfgrundlagen
- Was wurde im Einzelnen geprüft?
- Identifikation des Betriebsmittels
- Verwendungsort
- Verwendetes Prüfgerät
- Prüfergebnis
- Prüffrist
- Bewertung festgestellter Mängel und Aussagen zum Weiterbetrieb
In einem Schadensfall dient das Protokoll als Nachweis für die ordnungsgemäße Prüfung, welche den Arbeitgeber entlastet. Das Protokoll sollte mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden.
Lassen Sie den E-Check von Ihrem DGUV Partner ESG durchführen
Die erfahrenen ESG Prüftechniker stehen Ihnen deutschlandweit für einen gründlichen E-Check Ihrer elektrischen Betriebsmittel zur Verfügung. Wenn Sie Fragen haben, weitere Infos zur Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 benötigen oder eine Beratung wünschen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Die ESG freut sich auf Ihre Anfrage!
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