DIN VDE 0105-100 (Anlagenprüfung)
DIN VDE 0105-100 – Betrieb von elektrischen Anlagen
Die Norm DIN VDE 0105-100 gilt für das sichere Bedienen von elektrischen Anlagen sowie für alle Arbeiten an, mit und in der Nähe von diesen. Die Norm enthält allgemeine Anforderungen für alle Bedienungs-, Arbeits- und Wartungsverfahren.
„Elektrische Anlagen“ sind Anlagen (aller Spannungsebenen von Kleinspannung bis Hochspannung), die der Erzeugung, Übertragung, Umwandlung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie dienen. Die DIN VDE 0105-100 gilt nur für Niederspannungsanlagen bis 1000 Volt Wechselspannung (AC) und 1500 Volt Gleichspannung (DC).
Beispiele für elektrische Anlagen:
- Elektroverteilungen („Sicherungskästen“)
- Raumbeleuchtungen
- Steckdosen
- Klima- und Heizungsanlagen
Gemäß 4.1.101 DIN VDE 0105-100 sind elektrische Anlagen gemäß den Errichtungsnormen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Um dies dauerhaft gewährleisten zu können, sind sogenannte Wiederholungsprüfungen erforderlich. Diese sollten in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden. Die im Einzelfall geltenden Prüfintervalle müssen in einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden.
Sinn und Zweck dieser Prüfung ist der Nachweis, dass die elektrische Anlage den Sicherheitsvorschriften und den Errichtungsnormen entspricht. Zudem sollen so Mängel aufgedeckt und Gefahren verhindert werden.
Die Prüfung darf nur von einer Elektrofachkraft unter Verwendung geeigneter Prüf- und Messgeräte durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Prüfung müssen in einem Prüfbericht, dessen Mindestinhalte in der DIN VDE 0105-100 festgelegt werden, dokumentiert werden.
Der Mythos der ordnungsgemäßen Teilprüfung
In einer Anmerkung der DIN VDE 0105-100 (zu 5.3.3.101.0.1) steht geschrieben, dass die Wiederholungsprüfungen auch stichprobenartig durchgeführt werden können, wenn dadurch eine Beurteilung des ordnungsgemäßen Zustandes möglich ist.
Diese Anmerkung stellt bereits einen Widerspruch in sich dar. Durch eine stichprobenartige Prüfung einzelner Anlagen kann niemals sichergestellt werden, dass sämtliche Anlagen mangelfrei sind.
Wird beispielsweise jede fünfte Steckdose geprüft und diese für ordnungsgemäß befunden, so kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass eine – ungeprüfte – Steckdose fehlerhaft ist. Wird nun ein Mitarbeiter durch diese defekte Steckdose verletzt, so haftet der Unternehmer hierfür. Die durchgeführte Teilprüfung spricht ihn von dieser Haftung keinesfalls frei.
Weiteres finden Sie unter „Prüfung von elektrischen Anlagen”.