Parallel zum Arbeitsschutzgesetz gibt es von den Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung veröffentlichte Normen und Vorschriften. Diese sollen gleichermaßen die Arbeitnehmer eines Unternehmens vor Schaden bewahren. Das Regelwerk ist unter der Bezeichnung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst und gibt verschiedene Vorschriften für unterschiedliche Prüfsituationen vor.
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) sind die relevanten Verordnungen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Elektroanlagen. Betriebe jeder Branche und Größe sind verpflichtet, die Elektroprüfung nach diesen Vorgaben durchzuführen. Der Unterschied beider Vorschriften liegt dabei in der Art des Betriebes, in dem sie angewendet werden sollen.