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DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) greift bei der Elektroprüfung kommunaler Einrichtungen

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Parallel zum Arbeitsschutzgesetz gibt es von den Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherung veröffentlichte Normen und Vorschriften. Diese sollen gleichermaßen die Arbeitnehmer eines Unternehmens vor Schaden bewahren. Das Regelwerk ist unter der Bezeichnung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zusammengefasst und gibt verschiedene Vorschriften für unterschiedliche Prüfsituationen vor.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und DGUV Vorschrift 4 (ehemals GUV-V A3) sind die relevanten Verordnungen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Elektroanlagen. Betriebe jeder Branche und Größe sind verpflichtet, die Elektroprüfung nach diesen Vorgaben durchzuführen. Der Unterschied beider Vorschriften liegt dabei in der Art des Betriebes, in dem sie angewendet werden sollen.

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 führen die bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen festgelegten Schritte auf. Der Gesetzgeber verpflichtet Betriebe dazu, ihre elektrischen Geräte, Maschinen und Anlagen hiernach prüfen zu lassen. Denn von elektrischen Betriebsmitteln kann eine Gefahr ausgehen, wenn Mängel nicht erkannt und behoben werden oder sie für den geplanten Einsatz nicht geeignet sind. Gesundheitliche und wirtschaftliche Gefährdungen wie Stromschläge oder Brände können die Folge sein.

Ziel der Prüfung ist daher, Mitarbeiter, Kunden und Gäste sowie das Unternehmen selbst vor Schaden zu schützen.  Die DGUV V4 schreibt genau wie die DGUV V3 vor, im Vorfeld eine Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Prüffristen und Prüfkriterien zu erstellen. Nach diesen Angaben muss dann regelmäßig geprüft werden. Die erste Prüfung erfolgt in der Regel bereits vor der Inbetriebnahme der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen.

Worin unterscheidet sich die DGUV Vorschrift 4 von der DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV V4 unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der DGUV V3. Wichtigster Unterschied ist, dass die DGUV V4 die für Unternehmen der öffentlichen Hand geltende Vorschrift ist. Also kommunale Institutionen wie Behörden, Kitas, Schulen oder andere öffentliche Einrichtungen. Die DGUV V3 wiederum gilt bei gewerblichen Unternehmen. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prüffristempfehlungen für die „Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art“, wie sie in öffentlichen Einrichtungen zu finden sind.

Gemäß diesen Empfehlungen sind diese jährlich zu prüfen, um der besonderen Beanspruchung gerecht zu werden. Außerdem gibt es im §5 „Prüfungen“ unterschiedliche Durchführungsanweisungen. Diese geben an, wie die Schutzziele erreicht werden können.

DIN VDE Normen regeln die Elektroprüfung mit

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 regeln die Prüfung elektrischer Geräte (wie Netzteile, Monitore oder Kühlschränke), Maschinen (wie Werkstatt- und Produktionsmaschinen) und Anlagen (wie Unterverteilungen) Steckdosen oder Beleuchtung). Dies betrifft die genauen Abläufe wie auch die Qualifikationen, die von den Prüftechnikern verlangt werden. Ebenso ist eine Dokumentation der Messergebnisse vorgeschrieben. Dieses rechtssichere Dokument dient dem Unternehmen bei einem Schadensfall als wichtiger Nachweis bei Berufsgenossenschaften und Versicherungen, dass ordnungsgemäß geprüft wurde.

Darüber hinaus erfolgt die Prüfung unter Einhaltung der entsprechenden VDE Norm. Die DIN VDE 0701-0702 beschreibt die Prüfung nach Instandsetzung sowie Änderung elektrischer Geräte und die Wiederholungsprüfung. Die DIN VDE 0105-100 fasst die Prüfkriterien zum Betrieb von elektrischen Anlagen zusammen. Die Sicherheit und die elektrische Ausrüstung von Maschinen ist wiederum Inhalt in der DIN VDE 0113-1.

Was sagt die DGUV V4 zur Qualifikation der Prüftechniker?

Die Qualifikation der Prüftechniker betreffend unterscheidet sich die DGUV Vorschrift 4 nicht von der DGUV Vorschrift 3. Sie setzt genauso voraus, dass nur eine nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1203) befähigte Elektrofachkraft die Prüfung elektrischer Betriebsmittel durchführen darf.

Diese sogenannte „befähigte Person“ muss neben einer elektrotechnischen Ausbildung oder einem entsprechenden Studium auch eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Elektroprüfung haben. Kenntnisse zum aktuellen Stand der Technik sowie zu Normen und Vorschriften müssen durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen immer auf dem neuesten Stand sein.

Wir erfüllen die hohen Anforderungen der DGUV Vorschriften

Die Prüftechniker, das Prüf- und Messequipment und die gesamte Arbeitsweise der ESG erfüllen selbstverständliche sämtliche Anforderungen der DGUV Vorschriften. Schulen, Behörden und weitere öffentliche Institutionen gehören zu unseren langjährigen Kunden und werden von uns nach DGUV Vorschrift 4 geprüft. Überzeugen Sie sich von unserem umfassenden Prüfservice und sprechen uns für die Prüfung in Ihrer Einrichtung an. Hier geht es zum Anfrageformular:

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Elektrotechnik Grundlagen und Schutzmaßnahmen auf ...
Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Maschinen...

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Kommentare

Gäste
Gäste - Nicolas am Mittwoch, 27. März 2019 17:40

Die erforderliche einjährige Berufserfahrung neben dem Studium bzw. Ausbildung ist sehr wichtig! ?

Die erforderliche einjährige Berufserfahrung neben dem Studium bzw. Ausbildung ist sehr wichtig! ?
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Donnerstag, 21. November 2024
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