Je nach Arbeitssituation kann der E-Check nach DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 einige Gefahren für die Prüftechniker bergen. Im Vorfeld sollte daher immer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die geeignete Arbeitsbekleidung festgelegt werden. Denn Unfälle bei der Arbeit an und mit Strom können schlimmstenfalls tödlich enden. Um dies zu verhindern, benötigen Prüftechniker in einigen Prüfsituationen einen besonderen Schutz durch eine isolierende Schutzausrüstung.
Die Arbeitskleidung sollte je nach Gefährdungsbeurteilung und Einsatzbereich bestimmte Kriterien erfüllen. Passform, funktionale Details, robuste Verarbeitung und auch ein modisches Design sind wichtige Merkmale für die Arbeitskleidung. Je nach Gefährdungsbeurteilung und Einsatzbereich sollte sie aber weitere entscheidende Kriterien erfüllen. Denn wird die Kleidung bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten getragen, kommen weitere wichtige Eigenschaften hinzu.
Bei bestimmten Elektroarbeiten muss sogar spezielle Schutzkleidung, die sogenannte Persönliche Schutzausrüstung (PSA), getragen werden. Wer im elektrotechnischen Bereich arbeitet, muss sich gegen eine Reihe von Gefahren schützen. Hierfür sind die ESG Prüftechniker beim E-Check optimal ausgerüstet.
Die Arbeitskleidung erfüllt verschiedene Zwecke und in vielen Berufen gehört eine besondere Kleidung zum Arbeitsalltag. Sie macht beispielsweise die Funktion, in der eine Person tätig ist, für andere leicht erkennbar. Auch kann sie als Markenzeichen dienen und soll das einheitliche Erscheinungsbild einer Firma unterstreichen.
Neben diesen Punkten ist im elektrotechnischen Arbeitsumfeld die Sicherheit entscheidend. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt der Arbeitgeber im Vorfeld, welche Gefährdungen vorliegen und welche Arbeitskleidung neben den technisch-organisatorischen Maßnahmen beim E-Check notwendig ist.