Die DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfung ist für Unternehmen sämtlicher Branchen verpflichtend. DGUV Prüfdienstleister sind daher für Kunden aus den unterschiedlichsten Bereichen zuständig. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist seit Beginn der Corona-Krise wichtiger denn je. Ein offener und konstruktiver Umgang zwischen den Firmen hilft besonders derzeit dabei, die negativen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren. Denn der Gesetzgeber hat die Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung ausgesetzt, um die Auswirkungen von Corona auf die Wirtschaft abzumildern. Eine wichtige Maßnahme, die aber auch ihre Schattenseiten hat.
Die im März 2020 vom Justizministerium beschlossene Lockerung des Insolvenzrechts verhindert in diesem Jahr erfolgreich eine Welle von Firmenpleiten durch die Folgen der Corona-Pandemie. Beispielsweise mussten laut Statistischem Bundesamt im April 2020 mit 1465 Unternehmen ganze 13,3 Prozent weniger Firmen eine Insolvenz anmelden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Durch die enormen wirtschaftlichen Einbußen gerade zu Beginn der Corona-Krise hätten es aber viel mehr Unternehmen treffen können.
Die Insolvenzwelle wird durch die beschlossenen Maßnahmen also nur nach hinten verschoben und voraussichtlich weit ins Jahr 2021 hineinreichen. Unternehmen, die bereits jetzt zahlungsunfähig sind, aber weiter Geschäfte machen dürfen, reißen ihre gutgläubigen Geschäftspartner schlimmstenfalls mit sich. Nicht nur DGUV Prüfunternehmen sind daher von Experten dazu angehalten, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, und setzen auf das Verständnis ihrer Kunden.