Bei der DGUV V3 Anlagenprüfung von Windenergieanlagen ist Arbeitssicherheit besonders wichtig
Die Maschinen- und Anlagenprüfung nach DGUV V3 von Windenergieanlagen, auch Windkraftanlagen oder Windräder genannt, erfordert besondere Kenntnisse zur Gewährleistung der eigenen Arbeitssicherheit und die der mitprüfenden Kollegen. Das Berufsfeld des Prüftechnikers von Windenergieanlagen ist im Kommen. Denn erneuerbare Energien sind in Deutschland bereits heute eine wichtige Energiequelle. Etwa 13 % der erneuerbaren Energien (Stand 08/2019) steuert die Windenergie bei, Tendenz steigend. In den nächsten Jahrzehnten wird der Ausbau der Windenergie also weiter voranschreiten.
Für die Windparkbetreiber ein erfreulicher Trend. Jedoch bergen Ausfälle von Windenergieanlagen das Risiko von hohen Ertragseinbußen und Defekte haben ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Verhindern kann dies oft eine regelmäßige Maschinen- und Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Die Prüfung ist für elektrische Betriebsmittel vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dies gilt auch für Windräder. Auf die Maschinen- und Anlagenprüfung von Windenergieanlagen haben sich einige Dienstleister spezialisiert. Hierfür müssen die Techniker spezielle Anforderungen an die körperliche Fitness und Arbeitssicherheit erfüllen, die über die üblichen Anforderungen von DGUV V3 Prüfungen an elektrischen Betriebsmitteln hinaus gehen.
Die DGUV V3 Maschinen- und Anlagenprüfung an Windkraftanlagen ist eine spannende und herausfordernde Aufgabe. Da sie einige Gefahren für die Arbeitssicherheit birgt, arbeiten Prüftechniker hier immer im Team von mindestens zwei Personen mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation, um sich gegenseitig sichern und im Notfall retten zu können. Prüftechniker, die für die Maschinen- und Anlagenprüfung nach DGUV V3 befähigt sind, benötigen für die Prüfung von Windenergieanlagen zusätzliche Qualifikationen. Denn nicht jeder ist hierfür geeignet und qualifiziert, da die Maschinen- und Anlagenprüfung neben den üblichen Anforderungen an die sogenannte befähigte Person auch eine besondere körperliche Eignung verlangt sowie spezielle Kenntnisse zum Thema Arbeitssicherheit.
Spezielle Eignung für die Maschinen- und Anlagenprüfung von Windenergieanlagen nötig
Körperliche Fitness und Höhentauglichkeit sind entscheidende Voraussetzungen für die Arbeit als Prüftechniker von Windenergieanlagen. Zum einen, weil der Aufstieg über Treppen oder in älteren Windkraftanlagen über Leitern äußerst anstrengend ist – Aufzüge finden sich nur in neueren Anlagen. Und zum anderen, weil für das Arbeiten in Höhen über 100 Metern absolute Schwindelfreiheit notwendig ist. Die heute gängigen Windkraftanlagen sind teilweise sogar circa 140 Meter hoch. Die Voraussetzungen können regelmäßig im Rahmen einer speziellen arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchung nach dem DGUV Grundsatz G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“ nachgewiesen werden. Darüber hinaus sind jährliche Schulungen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV Regel 112-199) über Rettung und Absicherung bei Arbeiten in großen Höhen und Tiefen in absturzgefährdeten Bereichen notwendig. Eine Rettung im Notfall in diesem Umfeld ist besonders herausfordernd und muss in kürzester Zeit erfolgen, um schwerwiegende Folgen bestmöglich zu vermeiden. Unter anderem deshalb ist es absolute Pflicht, mindestens im zweier Team zu arbeiten.
Arbeitssicherheit wird bei der Maschinen- und Anlagenprüfung von Windenergieanlagen großgeschrieben
Die DGUV V3 Prüfung von Windenergieanlagen ist also ein Sonderfall, der eine besondere Qualifikation und besonderes Sicherheits- und Rettungsequipment erfordert. Neben den Prüf- und Messgeräten für die gängigen DGUV V3 Prüfungen, müssen die Techniker auch eine spezielle persönliche Schutzausrüstung sowie Rettungsausrüstung mitführen und anwenden können, um die Arbeitssicherheit gewährleisten zu können. Für eine Blitzschutzprüfung ist zudem ein Blitzschutzmessgerät notwendig. Windenergieanlagen sind aufgrund ihrer Bauhöhe und offenen Lage häufig direkten Blitzeinwirkungen ausgesetzt und daher auf einen einwandfrei funktionierenden Blitzschutz in besonderem Maße angewiesen.
Windparkbetreiber wenden sich an Spezialfirmen
ESG beschäftigt ausschließlich erfahrene und hochqualifizierte Prüftechniker und bietet die rechtssichere Elektroprüfung von elektrischen Betriebsmitteln in fast allen Branchen an. Die Elektroprüfung nach DGUV V3 wird allerdings nur von Spezialfirmen mit den beschriebenen Kenntnissen und Voraussetzungen für Sicherungs- und Rettungsmaßnahmen durchgeführt. ESG bietet die Maschinen- und Anlagenprüfung von Windenergieanlagen derzeit nicht an.
ESG-Service: Sind Sie ein Windparkbetreiber und auf der Suche nach einer zuverlässigen Prüffirma? Gerne leitet ESG Ihre Anfrage an darauf spezialisierte Dienstleister weiter.
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Kommentare
Dann sollte sich ESG vielleicht auch auf Windkraftanlagen spezialisieren. Dann würde alles aus einer Hand kommen. ESG hat bestimmt einige Leute, die sich dafür eignen würden.
Windanlagen, ob im Meer oder an Land, ist auf jeden Fall ein spannender und auch wachsender Markt!
Der Beitrag hat mir sehr für mein Referat über Windkraftanlagen in der Schule geholfen. Danke!