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Die Kalibrierintervalle für VDE Prüfgeräte gehören in die Gefährdungsbeurteilung

Die Kalibrierintervalle für VDE Prüfgeräte gehören in die Gefährdungsbeurteilung Die Kalibrierintervalle für VDE Prüfgeräte gehören in die Gefährdungsbeurteilung

Eine regelmäßige Kalibrierung soll sicherstellen, dass die VDE Prüfgeräte, mit denen Prüfdienstleister die Elektrosicherheit bei ihren Kunden kontrollieren, innerhalb der Toleranzgrenzen zuverlässig messen. Doch wie oft soll kalibriert werden? Können sich die Nutzer auf die Angaben des VDE Prüfgeräteherstellers in Bezug auf die Kalibrierintervalle verlassen, beziehungsweise müssen sie es sogar? Oder sind die Zeitabstände zwischen zwei Kalibrierungen individuell?

Der Gesetzgeber hat hierzu in Normen und Vorschriften keine genauen Angaben gemacht. Vielmehr ist der Betrieb selbst verpflichtet, verantwortungsvoll pro VDE Prüfgerät die Kalibrierintervalle festzulegen und diese in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren.

Die Kalibrierung und die Ermittlung der Zeitabstände zwischen zwei Kalibrierungen sind Teil des Messmittelmanagementes. Ziel ist es, die Funktionalität der VDE Prüfgeräte zu überprüfen und durch sinnvolle Kalibrierintervalle nahezu lückenlos eine ausreichende Messgenauigkeit zu erreichen. Hierfür werden Angaben des Herstellers sowie betriebliche Erfahrungen mit einbezogen. Gleichzeitig sollte die Kalibrierung wirtschaftlich bleiben. Es gilt der Grundsatz „So oft wie nötig, so selten wie möglich“.

Kalibrierintervalle für VDE Prüfgeräte sind nicht über Normen und Vorschriften geregelt

Die Pflicht zur Kalibrierung von VDE Messmitteln ist in verschiedenen Normen und Vorschriften festgelegt. So fordern die Normen ISO 9001:2000 im Abschnitt 7.6, die DIN VDE 0701-0702:2008 sowie die DGUV Vorschrift 3, dass prüfpflichtige Messmittel in vorher festgelegten Abständen zu prüfen, beziehungsweise zu kalibrieren sind.

Zu den genauen Zeitabständen machen die Normen und elektrotechnischen Regelwerke keine Vorgaben. Es gilt die Empfehlung, die Herstellerangaben zu beachten. Diese betragen je nach Prüfgerät für elektrische Betriebsmittel circa ein bis drei Jahre. Die individuell gültigen Kalibrierintervalle legt der Betrieb jedoch selbst fest. Diese muss das Unternehmen in der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Unter Umständen können die Abstände deutlich kürzer oder länger sein, als vom Gerätehersteller empfohlen.

In der Gefährdungsbeurteilung müssen auch die Kalibrierintervalle festgelegt sein

Da es in den Normen und Vorschriften keine Angaben zur Häufigkeit der Kalibrierungen der VDE Prüfgeräte gibt, muss letztendlich der Verantwortliche im jeweiligen Betrieb selbst die Abstände in der Gefährdungsbeurteilung festlegen. Die jeweils sinnvollsten Kalibrierintervalle von DGUV V3 Prüfmitteln werden von verschiedenen Dingen bestimmt. Den Verantwortlichen wird zwar empfohlen, vor der Festlegung der Zeitabstände in der Gefährdungsbeurteilung die Angaben des Herstellers mit einzubeziehen. Darüber hinaus sind aber die jeweilige Beanspruchung der Mess- und Prüfmittel sowie die Umgebungsbedingungen entscheidend. So ist ein VDE Prüfgerät, dass regelmäßig auf Baustellen und in Werkstätten eingesetzt wird, häufiger zu kalibrieren als ein Gerät, dass nur gelegentlich in einem Labor zum Einsatz kommt. Unter Umständen kann es Sinn machen, keine Zeitabstände festzulegen, sondern nach einer bestimmten Anzahl der Einsätze für die VDE Prüfgeräte eine Kalibrierung vorzuschreiben.

Falls vorhanden, geben auch die Ergebnisse vergangener Kalibrierungen darüber Aufschluss, welche Zeitabstände eingehalten werden sollten. Sind die Abweichungen des VDE Messgerätes jedes Mal nur gering, sind keine kürzeren Intervalle nötig, beziehungsweise sie können unter Umständen sogar verlängert werden. Experten raten teilweise auch dazu, nur ein Prüfgerät für die DGUV V3 Prüfung elektrischer Betriebsmittel kalibrieren zu lassen und dieses für Vergleichsprüfungen mit den übrigen Geräten zu nutzen.

Die erforderliche Messgenauigkeit ist ein weiteres Kriterium. Je nach Einsatzbereich werden unterschiedliche Anforderungen an die Genauigkeit einer Messung gestellt, also innerhalb welcher Grenzen Messabweichungen auftreten dürfen. Und auch die im jeweiligen Betrieb festgelegten Qualitätssicherungssysteme nehmen Einfluss auf die Entscheidung, welche Kalibrierintervalle für die VDE Prüfgeräte in der Gefährdungsbeurteilung angegeben werden.

Fazit: Betriebe müssen Kalibrierintervalle für VDE Prüfgeräte eigenständig festlegen

Wie häufig, wenn es um das Thema Arbeitssicherheit geht, ist das Unternehmen angehalten, selbstständig und verantwortungsvoll zu prüfen, welche Maßnahmen für den Schutz der Mitarbeiter getroffen werden müssen und diese entsprechend der Gefährdungsbeurteilung umzusetzen. Dies gilt auch für die Kalibrierung der VDE Prüfgeräte, da unentdeckte Fehlmessungen ein Risiko bergen. Die Kalibrierintervalle legt der Betrieb eigenständig fest.

Erfahrene Prüftechniker achten auf Fehlmessungen

Vertrauenswürdige Prüfdienstleister stellen immer sicher, dass ihre Prüfgeräte regelmäßig kalibriert werden, und halten ihre Mitarbeiter an, auch im täglichen Gebrauch die Messgenauigkeit zu beachten. Erfahrene Prüftechniker haben ein Gespür dafür entwickelt, ob die Messergebnisse plausibel sind oder eine Fehlmessung vorliegen könnte. Dies ersetzt keine Kalibrierung, stellt aber eine nahezu tägliche Überprüfung der VDE Prüfgeräte dar.

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