Unter einer Elektroprüfung nach DGUV V3 und DGUV V4 versteht man die vom Gesetzgeber vorgeschriebene E-Check Prüfung elektrischer Betriebsmittel. Hierunter fallen elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen. Die Überprüfungen müssen in regelmäßigen Abständen erfolgen und die Prüffristen hierfür sind in Normen und Vorschriften geregelt bzw. werden von jedem Betrieb in einer individuellen Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Je nach dem welcher Kategorie die Arbeitsmittel zuzuordnen sind, greift eine andere Norm für die Elektroprüfung. Ziel der Prüfung elektrischer Betriebsmittel ist immer der Schutz von Mitarbeitern, Kunden und der Vermeidung von Gefährdungen für das gesamte Unternehmen.