Die VdS Brandschutzprüfung nach Klausel SK 3602 erfolgt durch anerkannte Sachverständige
Ein Brand stellt die größte Gefahr für einen Betrieb dar, da er schnell verheerenden und kostenintensiven Schaden verursachen kann. Daher fordert der Verband der Sachversicherer e.V. VdS neben der üblichen Elektroprüfung nach DGUV V3 auch eine Brandschutzprüfung, auch Klauselprüfung genannt, nach der Klausel SK 3602.
Diese sogenannte Feuerklausel ist in vielen Verträgen mit der Feuerversicherung als Teil der Gebäudeversicherung vereinbart. Hieraus ergibt sich für die betroffenen Betriebe die Verpflichtung, die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen in festgelegten Intervallen von einem durch den VdS anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Andernfalls sind Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert.
Die Prüfrichtlinien für die Prüfung nach SK 3602 wurden vom Verband der Sachversicherer e.V. VdS festgelegt. Anders als bei der DGUV V3 Prüfung, die den Fokus auf den Personenschutz setzt, steht bei der sogenannten Brandschutzprüfung der Brand- und Sachschutz im Vordergrund.
Die in vielen Versicherungspolicen vereinbarte Feuerklausel SK 3602 hat zur Folge, dass Betriebe zwingend eine Brandschutzprüfung durchführen lassen müssen. Und auch wenn die Klausel nicht im Vertrag genannt wird, können Arbeitgeber durch die Allgemeinen Bedingungen zur Feuerversicherung (AFB) dennoch zur Sachverständigenprüfung verpflichtet sein, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Die AFB verweisen nämlich auf sogenannte Obliegenheiten – also Pflichten – vor Eintritt eines Versicherungsfalles. Hierunter kann zum Beispiel die VdS-Richtlinie 2046 „Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 Volt“ fallen, die ebenfalls eine Sachverständigenprüfung vorsieht.
ESG-Tipp: Betriebe sollten sich im Zweifelsfall von ihrer Versicherung schriftlich bestätigen lassen, ob sie auch ohne vereinbarte Feuerklausel zur Sachverständigenprüfung verpflichtet sind oder nicht.
Wer darf eine Brandschutzprüfung nach SK 3602 durchführen?
In den VdS Richtlinien und der Klausel SK 3602 ist festgelegt, dass Unternehmen ihre elektrischen Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen prüfen lassen müssen. Für diese Brandschutzprüfung ist nur ein vom VdS anerkannter Sachverständiger zugelassen. Dieser stellt am Ende der Prüfung ein Zeugnis beziehungsweise den Befundschein VdS 2229 aus, der der Versicherung unverzüglich vorgelegt werden muss.
Aus diesem ausführlichen Bericht müssen unter anderem etwaige Fristen zur Mängelbeseitigung hervorgehen sowie eine klar nachvollziehbare Beschreibung der Gebäudestruktur, der Produktionsbereiche, des Prüfumfangs und aller Mängel.
Inhalt der Prüfung nach Klausel SK 3602
Die Brandschutzprüfung nach SK 3602 ersetzt nicht die Elektroprüfung nach DGUV V3. Diese muss der Sachverständigenprüfung vorangehen. Wie bei der Elektroprüfung nach DGUV V3 muss der Arbeitgeber auch im Rahmen der Brandschutzprüfung alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel prüfen lassen. Allerdings ist in der Regel nach erfolgter Elektroprüfung nach DGUV V3 nur eine stichprobenartige Messung durch den Sachverständigen notwendig.
Er kann die Messergebnisse der vorausgegangenen, regelmäßigen Prüfungen berücksichtigen, sofern er die dabei angefertigten Protokolle als geeignet einstuft. Er bewertet also die Richtigkeit der bei der Elektroprüfung entstandenen Messergebnisse und muss die Messungen nicht zwingend vollständig wiederholen. Für die Messung des Isolationswiderstands, Schleifenwiderstands, die Durchgängigkeit des Schutzleiters sowie der RCD-Funktion sind von Seiten des Sachverständigen also nur noch stichprobenartige Kontrollmessungen nötig.
Über diese Messungen hinaus sieht die Brandschutzprüfung nach SK 3602 auch eine Thermografie-Prüfung mittels einer Wärmebildkamera vor. Hier wird überprüft, ob Teile der elektrischen Anlagen und Leitungen unter Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Verwendung eine bestimmte Oberflächentemperatur nicht dauerhaft überschreiten.
Versicherungen belohnen Brandschutzprüfung nach SK 3602
Für Unternehmen, die in der Feuerversicherung entsprechende Vereinbarungen getroffen haben, ist die Brandschutzprüfung nach SK 3602 unumgänglich. Sie sind verpflichtet, diese Prüfung regelmäßig durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen.
Aber auch wenn es keine Verpflichtung zur Brandschutzprüfung von Seiten der Versicherung gibt, ist eine Sachverständigenprüfung ratsam. Denn vorbeugender Brandschutz, beziehungsweise die regelmäßige Überprüfung der brandschutzrelevanten Bauteile in einem Betrieb, ist eine der wichtigsten Maßnahmen um Personen, Sachwerte und Gebäude zu schützen. Einige Versicherungen belohnen die Sachverständigenprüfung sogar mit niedrigeren Beiträgen für die Feuerversicherung.
Die ESG Elektro Service Gesellschaft mbH bietet die Brandschutzprüfung nach SK 3602 und den E-Check nach DGUV Vorschrift 3 bundesweit für alle Branchen an. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben ihrer Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch hochqualifizierte Prüftechniker in allen Großstädten und Umgebung an!
Nutzen Sie auch Ihren Servicepoint Köln in Frechen - für den Service E-Check vor Ort!
Kommentare