Die Elektroprüfung nicht durchführen zu lassen gefährdet Arbeitssicherheit und hat rechtliche Konsequenzen
Die Elektroprüfung nach der DGUV Vorschrift 3 und anhand der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist für die Arbeitssicherheit unerlässlich. Der Gesetzgeber hat sie daher für jeden Betrieb zur Pflicht gemacht.
Unternehmen haben zahlreiche Anforderungen und Vorgaben umzusetzen. Aus Zeit- und Kostengründen wird nicht allen gleichermaßen gewissenhaft nachgegangen. Jedoch hört spätestens beim Thema Arbeitssicherheit eine tolerante und entspannte Haltung auf. Etwa die Gefährdungsbeurteilung zu vernachlässigen und die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 nicht durchführen zu lassen ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Denn auf den wichtigen Elektroservice zu verzichten kann zu verheerenden Unfällen, teuren Sachschäden und schwerwiegenden Rechtsfolgen führen.
Der Gesetzgeber stellt sich klar hinter die Arbeitnehmer und die Betriebe, die das Thema Arbeitssicherheit ernst nehmen. Und auch Versicherungen belohnen sichere Betriebe und strafen solche ab, die sich nicht an die Unfallverhütungsvorschriften halten.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitsgeber verpflichtet die Gefährdungen für ihre Mitarbeiter innerhalb des Betriebes einzuschätzen und in einer Gefährdungsbeurteilung festzuhalten. In dieser müssen Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen aufgelistet sein. Auf Grundlage dieser ausführlichen Gefährdungsbeurteilung wird dann in den angegebenen Prüfintervallen die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt. Denn die Arbeit mit elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen birgt große Gefahren. Beispielsweise können elektrisch gezündete Brände Vermögenswerte gefährden. Und Elektrounfälle verursachen jedes Jahr zahlreiche gravierende Verletzungen, teilweise sogar mit Todesfolge. Gesetzgeber, Versicherungen und Berufsgenossenschaften haben daher ein hohes Interesse daran, dass Gefährdungsbeurteilungen gewissenhaft erstellt und die Elektroprüfung innerhalb der vorgeschriebenen Prüffristen umgesetzt werden. Damit die Arbeitssicherheit gegeben ist und die beschriebenen Schadensfälle von vorne herein verhindert werden.
Gefährdungsbeurteilung und Elektroprüfung sind Pflicht
Wer keine Gefährdungsbeurteilung erstellt und die Arbeitssicherheit nicht durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 garantiert macht sich laut § 26 Nummer 2 Arbeitsschutzgesetz strafbar. Versicherungen haben so das Recht, im Schadensfall nicht zu zahlen. Aber ohne Versicherungsschutz können Unternehmen nicht arbeiten. Die Gefahr von Existenz-bedrohenden Klagen und Vermögensschäden wäre viel zu hoch.
Denn wer sich darauf verlässt, dass es in seinem Betrieb schon nicht zu einem Elektrounfall kommt, geht ein hohes Risiko ein. Im Schadensfall wird von den entsprechenden Stellen genau geprüft, ob der Arbeitgeber verpflichtende Maßnahmen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und die Elektroprüfung für die Arbeitssicherheit durchgeführt hat.
Jedoch kann das nicht-durchführen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 auch problematisch werden, bevor ein Schadensfall eingetreten ist. In der Praxis sind zufällige Kontrollen zwar eher selten, sie finden allerdings stichprobenartig statt. Die technischen Aufsichtsbeamten der Berufsgenossenschaften überprüfen sporadisch Betriebe auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und weiterer sicherheitsrelevanter Vorschriften und Normen. Fällt hier ein Betrieb mit Verstößen gegen Rechtsvorschriften negativ auf, kann die Berufsgenossenschaft aufgrund des Sozialgesetzbuches Bußgelder verhängen.
Und auch Versicherungen können Nachweise über regelmäßige Maßnahmen für die Arbeitssicherheit verlangen und nachlässige Betriebe mit höheren Beiträgen oder sogar Kündigung von Policen abstrafen.
Mitarbeiter sorgen sich um ihre Arbeitssicherheit
Zu den zufälligen Kontrollen kommen auch noch jene hinzu, die durch anonyme Meldungen erfolgen. Arbeitnehmer, denen Missstände in ihrem Arbeitsumfeld auffallen und die in Sorge um ihre Arbeitssicherheit sind, wenden sich nicht selten an die Berufsgenossenschaften oder Arbeitsschutzbehörden. Diese überprüfen dann die angezeigten Mängel und kontrollieren auch darüber hinaus die Einhaltung der Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitssicherheit. Ein nachlässiger Umgang mit den Unfallverhütungsvorschriften zieht also einige unangenehme Konsequenzen mit sich und verbietet sich für seriöse und verantwortungsbewusste Unternehmen von vorneherein.
Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Arbeitssicherheit
Trotz möglicher Kontrollen von außen unterliegt die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen für die Arbeitssicherheit dem Betrieb selbst. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit etwa muss innerhalb der festgelegten Fristen eine Fachfirma für die Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 beauftragen. Sämtliche elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen werden nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung von hochspezialisierten Prüftechnikern – sogenannten befähigten Personen – geprüft und entsprechend gekennzeichnet. Im Anschluss erhält der Kunde die wichtige rechtssichere Prüfdokumentation, die er als Nachweis der Prüfung im Schadensfall oder bei strichprobenartigen Überprüfungen vorweisen muss.
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Kommentare
Ich finde es absolut richtig, die Sicherheit steht an erster Stelle.Es sollte auch mehr überprüft werden, ob Betriebe diese Überprüfung sorgfältig nutzen. Das würde sicher noch mehr Arbeitsunfälle verhindern.
Wenn, es schon bei solchen " Kleinigkeiten", nicht klappt im Betrieb. Wie sieht es dann erst aus mit anderen Sachen, wie z.B. Brandschutz, Wartung von bestimmten Betriebsmittel, generell Sicherheit am Arbeitsplatz.......etc.
Auch wenn das alles viel Geld kostet, sollten sich die Arbeitgeber auch mehr Gedanken um ihre Mitarbeiter machen.
Aber ich denke wir sind auf einem guten Weg, da ich in vielen verschiedenen Betrieben bin und einen Fortschritt sehen, was die Sicherheit angeht.
In dem einen oder anderen Betrieb könnte noch mehr getan werden!
Ein Prüfer für DGUV V3, müsste auch in andere Hinsicht mehr geschult werden, da er teilweise in allen " dunklen Löchern" arbeiten muss. Und versucht soviel wie möglich zu Prüfen, der sieht mehr vom Betrieb, als eigene Mitarbeiter.
Safety First ?
Hallo,
habe da eine Frage. Wie sieht das mit dem Laden privater mobiler Telefone am Arbeitsplatz aus? Müssen Ladekabel und Netzteil auch geprüft werden?
Hallo, meine erste Anfrage kam wohl nicht durch, daher hier noch ein mal:
Wenn ich mit einem VDE Prüfgerät prüfe, dessen eigene Prüfung abgelaufen ist, sind dann die damit gemachten Prüfungen ungültig?
Hallo, 2 Monate sind rum, keiner weis ne Antwort, "Schade". Nun gut...