Arbeitsschutz im Betrieb: Elektrohandwerke vom Bundesministerium als systemrelevant eingeschätzt
Das Bundesministerium bestätigte, dass die Elektrohandwerke mit ihren Dienstleistungen als systemrelevant einzustufen sind. Diese Einordnung wird im Falle einer Ausgangssperre besonders wichtig. Denn das Elektrohandwerk sorgt mit Instandhaltungs- und Prüfarbeiten auch für den wichtigen Arbeitsschutz im Betrieb.
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) stellte zum Umgang mit einer möglichen Ausgangssperre eine Anfrage an zwei Bundesministerien. Der Verband wendete sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und bat um eine behördliche Stellungnahme.
Die Antwort kam nun vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Aus dieser ging klar hervor, dass die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dienstleistungen oberste Priorität besitzt. Das Ministerium betonte, dass die Elektrohandwerksunternehmen zu den wichtigen Dienstleistern zählen. Für die Funktionsfähigkeit weiterer systemrelevanter Einrichtungen und Betriebe sind diese unverzichtbar.
Mit ihren wichtigen Dienstleistungen zählen Elektrohandwerksunternehmen laut dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu den systemrelevanten Einrichtungen und Betrieben. Auch das Land Nordrhein-Westfalen und viele weitere Bundesländer teilen diese Auffassung. Denn elektrohandwerkliche Tätigkeiten stellen sicher, dass kritische Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Energieversorgung, aufrechterhalten werden können. Auch der Arbeitsschutz im Betrieb wird so gewährleistet.
Daher können die Elektrohandwerke im Falle einer Ausgangssperre weiter ihrer wichtigen Arbeit nachgehen. Und Unternehmen können nach wie vor darauf zählen, dass der Arbeitsschutz im Betrieb im Auge behalten werden kann. Denn Unfälle und Defekte sind in dieser kritischen Zeit, in denen Arbeitgeber ohnehin vor großen Herausforderungen stehen, besonders fatal.
Elektrohandwerk ist systemrelevant
Das Elektrohandwerk ist somit von öffentlicher Seite als systemrelevant eingestuft worden. ESG begrüßt die Einschätzung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sowie des Landes Nordrhein-Westfalen und vieler anderer Bundesländer. Denn sie unterstreicht die Wichtigkeit, die der Arbeitsschutz im Betrieb durch die Aufrechterhaltung aller elektrischen Funktionen hat.
Das Beheben beziehungsweise Verhindern von Fehlern in elektrischen Betriebsmitteln, von Stromausfällen, eines Ausfalls von Telekommunikationsdiensten oder von Defekten in Brandmelde- und Einbruchschutzanlagen ist für Betriebe enorm wichtig. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit von elektrischen Anlagen, Maschinen und Geräten ist eine wichtige Maßnahme, um die ungestörten Abläufe zu gewährleistet. Werden im Elektrohandwerk tätige Personen beispielsweise durch eine Ausgangssperre an der Ausübung ihres Berufes gehindert, könnte dies Auswirkungen auf den Arbeitsschutz im Betrieb haben.
Trotz Ausgangssperre: Arbeitsschutz im Betrieb muss gewährleistet sein
Im Falle einer deutschlandweiten Ausgangssperre wegen Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) ist die Bewegungsfreiheit der Bevölkerung stark eingeschränkt. Haus oder Wohnung dürften dann nur bei besonderen Gründen verlassen werden. Hierzu zählen Arztbesuche, Einkäufe, Tankstellen- oder Bankbesuche. Auch Sportarten im Freien, die alleine ausgeübt werden können, sind erlaubt genauso wie der Spaziergang in Wohnungsnähe mit dem Hund. Familienzusammenführungen und die Betreuung Hilfsbedürftiger fallen ebenfalls unter die „besonderen Gründe“, die ein Verlassen der Wohnung möglich machen.
Die Fahrt zur Arbeit wiederum ist nur gestattet, wenn Home Office nicht möglich ist. Auch steht keine Kinderbetreuung in Kitas und Schulen bereit, sofern nicht beide Elternteile in systemrelevanten oder systemnahen Berufen tätig sind.
Maßnahmen für den Arbeitsschutz im Betrieb von hoher Bedeutung
Besonders deutlich wird die Wichtigkeit von elektrohandwerklichen Tätigkeiten bei den sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ (KRITIS) wie Krankenhäuser und Pflegeheime, öffentliche Verwaltungen sowie Bundes- sowie Feuerwehr. Hier muss das Personal auch in Krisenzeiten, wie wir sie derzeit mit der Corona-Pandemie erleben, in technischer Hinsicht störungsfrei seine Aufgaben erfüllen und sich auch auf den Arbeitsschutz im Betrieb verlassen können.
Und auch nicht systemrelevante Betriebe haben verständlicherweise ein hohes Eigeninteresse, dass zu allen anderen Herausforderungen, die die Corona-Krise mit sich bringt, nicht auch noch Probleme mit der Elektrotechnik hinzukommen. Daher können und sollen alle Arbeitgeber die Dienstleistungen des Elektrohandwerks gerade in dieser Zeit, in der sich Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) ausbreitet, in Anspruch nehmen, um Defekte rechtzeitig erkennen und den Arbeitsschutz im Betrieb aufrecht erhalten zu können.
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