Ist der normale Elektriker laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen ausreichend qualifiziert für die rechtssichere Elektroprüfung?
In der Masse der Gesetze, DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen den Überblick zu behalten, ist nicht einfach. Dass sich die Inhalte öfter ändern macht es nicht leichter. Wechselnde Zuständigkeiten auf dem Feld der Elektroprüfung nach den DGUV Vorschriften sorgen für Verwirrung. Es tritt immer wieder die Frage auf, wer die Prüfung auf Elektrosicherheit und Arbeitssicherheit durchführen darf. Muss es der Elektroservice einer darauf spezialisierten Fachfirma beziehungsweise eine hochspezialisierte Elektrofachkraft sein?
Oder kann auch der Elektriker um die Ecke beziehungsweise eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) diese Aufgabe übernehmen? In der aktuellen Version der DGUV Vorschrift 3 ist festgelegt, dass ein Elektriker oder eine EuP nicht im Sinne der Rechtssicherheit prüfen darf. Und neben der Arbeits- und Elektrosicherheit ist die Rechtssicherheit das wichtigste Ziel, dass Unternehmen mit der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 erreichen wollen.
Noch vor wenigen Jahren war es elektrotechnisch unterwiesenen Personen laut der Durchführungsanweisung zum § 5 der DGUV Vorschrift 3 gestattet, mit entsprechend aussagekräftigen Prüfgeräten die Elektroprüfung durchzuführen. Diese Auffassung hält sich hartnäckig, auch wenn die Durchführungsanweisung veraltet und nicht mehr zulässig ist. Die 2010 erschienene DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel Organisation durch den Unternehmer“ (bisher: BGI/GUV-I 5190) stellt nämlich klar, dass nur eine sogenannte „befähigte Person“ über die hohe an die Prüfaufgabe angepasste Qualifikation verfügt.
Daher sind Elektriker oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen nicht als allein verantwortliche Prüftechniker zugelassen. Laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen dürfen sie lediglich im Rahmen eines Prüfteams Aufgaben übernehmen und die befähigte Person unterstützen. Die Elektrosicherheit und die Auswertung der Prüfergebnisse unterliegen allerdings nur der Verantwortung der Elektrofachkraft beziehungsweise befähigten Person.
Unterschied zwischen Elektriker und Elektrofachkraft nach den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen
Elektriker beziehungsweise Elektroniker ist, wer eine elektrotechnische Berufsausbildung oder ein Studium im Bereich Elektrotechnik absolviert hat. Doch dieser Abschluss verleiht noch lange nicht den Titel Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V3 oder die Bezeichnung befähigte Person. Es ist lediglich die Grundvoraussetzung für alle weiteren Qualifikationsstufen. Das Anforderungsprofil an die Elektrofachkraft formuliert die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0105-100, Abs. 3.2.4.
Eine Elektrofachkraft kann laut Definition durch ihre fachliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen. Der Status als Elektrofachkraft kann im Anschluss an die Ausbildung durch eine mehrjährige Tätigkeit auf einem konkreten und eingeschränkten Aufgabengebiet innerhalb der Elektrotechnik erworben werden.
Elektrofachkräfte sind verpflichtet, ihren Erfahrungsschatz auszubauen, ihren Kenntnisstand durch Weiterbildungen zu aktualisieren und ihr Wissen ihrem tatsächlichen Tätigkeitsprofil anzupassen. Das bedeutet, dass die Qualifikation zur Elektrofachkraft nicht automatisch auf Lebenszeit besteht, sondern sie wird nach der Ausbildung durch einschlägige Berufserfahrung erworben und muss aktiv laut der DIN VDE 1000-10: 2009-01 Anhang A erhalten werden.
Laut den DGUV Vorschriften und den DIN VDE Normen ist eine Elektrofachkraft aber noch nicht qualifiziert, um die anspruchsvolle Elektroprüfung im Sinne der Rechts- und Arbeitssicherheit durchzuführen.
Nur die befähigte Person kann laut den DGUV Vorschriften und den TRBS rechtssicher prüfen
Der Übergang von der Elektrofachkraft zur befähigten Person ist fließend. Die Anforderungen sind dieselben, jedoch bezieht sich der Begriff innerhalb der Elektrotechnik nicht auf ein weites Spektrum an Aufgabengebieten, sondern speziell auf die Elektroprüfung zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen. Und auf diesem Gebiet wird zusätzlich eine zeitnahe berufliche Tätigkeit und Weiterbildung verlangt. Auch befähigte Person bleibt der Prüftechniker nicht automatisch, sondern er muss diese Qualifikationsstufe durch Berufserfahrung und Weiterbildungen erhalten.
Nachzulesen sind die Anforderungen in der TRBS 1203 Abschnitt 3.3 (Technische Regeln für Betriebssicherheit). Die befähigte Person ist laut den DGUV Vorschriften und DIN VDE Normen berechtigt, die Elektroprüfung von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen nach den Vorgaben der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
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Kommentare
Ich finde es gut, wie fachlich und sachlich man von euch informiert wird. Weiter so !!
Was ein rechtlicher Wirrwarr. Der Artikel bringt zumindest Licht ins Dunkle.
Finde es gut das nicht einfach jede Elektrofachkraft, rechtssicher prüfen darf sowie, dass laut DIN VDE 1000-10: 2009-01 Anhang A, die Weiterbildung verpflichtend ist, um den Status weiterhin zu behalten.
Meiner Meinung nach sollte die Anforderung an die befähigte Person noch strenger reguliert werden. Die Anforderungen sind in meinen Augen immer noch zu lasch.
Ich fände es gut, wenn es eine zentrale Qualifizierungsmaßnahme geben würde, die über zentrale Seminare und Schulungsanbieter die Qualität weiter erhöhen.
Das Thema wird gut erklärt! Top!
Ich kenne leider Elektriker die immer noch nicht den Unterschied zwischen ist und soll Zustand erkennen also das ist schon ein schwach Punkt als Prüfer..., manchmal müßen die Prüfer auch Sachen sperren die gerade von Elektriker repariert worden sind weil viele nicht die Vorschriften für Labors und Medizinbereichen nicht kennen und werden nicht nach spezielle Vorschriften die Reparaturen durchgeführt... . Danke.
Ich habe eine zertifizierte Kollegin die nie mit Elektrotechnik gearbeitet hat und durch (Bezahlung) TÜV SÜD zertifizierte obwohl sie gar keine Ahnung von Prüfung und Messungen hat... also die Änderungen und STRENGEN Massnahmen sollen zuerst beim Zertifizierung anfangen und TÜV und ADAC oder die Firmen die das machen, NICHT mehr ohne eine STAATLICHE PRÜFUNG die Zertifizierung verschenkt werden darf. Nichts gegen Frau aber beruflich ist es eine Gefährdung solcher Leute als Prüfer zu beschäftigen und noch Sachen zu beurteilen von dem sie keine Ahnung hat.