ESG ist auch in der Corona-Krise für Ihren Arbeitsschutz im Betrieb da
Das Corona-Virus hat derzeit Deutschland fest im Griff. Größere Menschenansammlungen müssen vermieden werden und besondere Hygienemaßnahmen sowie ein verantwortungsvoller Umgang werden von allen Bürgern erwartet. Während das soziale Leben weitestgehend zum Erliegen kommt, gehen Unternehmen und deren Mitarbeiter weiter ihrer wichtigen Arbeit nach. Der Arbeitsschutz im Betrieb ist dabei wichtiger denn je.
Natürlich wird auch im Arbeitsumfeld alles an die aktuelle Situation angepasst. Doch Unternehmen wissen, dass es trotz der Corona-Krise notwendige Tätigkeiten gibt und die üblichen Sicherheitsaspekte über die Virusabwehr hinaus im Auge behalten werden müssen. Der Arbeitsschutz im Betrieb muss aufrechterhalten werden. In Zeiten, in denen Mitarbeiter ausfallen, Kollegen Mehrarbeit leisten müssen und viele aufgewühlt sind von der allgemeinen Verunsicherung, darf der hohe Stellenwert von allgemeinen Arbeitssicherheitsmaßnahmen nicht unterschätzt werden.
Betriebe, deren Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 ansteht, sollten diese daher nicht unnötig verschieben. Kunden können sicher sein, dass die Prüfung zuverlässig und pünktlich von den erfahrenen ESG Prüftechnikern durchgeführt wird. Für ESG ist es dabei selbstverständlich, seine Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und bezüglich angepasster Verhaltensregeln zu schulen.
Vorsicht und Umsicht sind selbstverständlich in dieser Zeit der Corona-Krise. Für Panik sehen Experten dagegen keinen Grund. Im Gegenteil: ein kopfloses Verhalten verkompliziere die Situation im schlimmsten Fall nur und kann auch den Arbeitsschutz im Betrieb gefährden. Für die Wirtschaft ist die Situation ohnehin eine riesige Herausforderung. ESG hat zusammen mit ihren Mitarbeitern für diese besondere Zeit spezielle Arbeitsabläufe und Verhaltensregeln ausgearbeitet. Ziel ist, den Kunden die Elektroprüfung auf dem gewohnt hohen Standard termingerecht anzubieten.
Hygiene ist wichtiger Teil für den Arbeitsschutz im Betrieb
Für jeden sollten besondere Hygienemaßnahmen während der Corona-Krise selbstverständlich sein. Gründliches Händewaschen und regelmäßiges Desinfizieren sowie Abstand halten zu seinem Gesprächspartner, gehören unbedingt zum Arbeitsschutz im Betrieb dazu. Auf Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung muss vollständig verzichtet werden.
ESG hat frühzeitig begonnen, besondere Verhaltensregeln an seine Mitarbeiter rauszugeben und diese mit Desinfektionsmitteln zu versorgen. Die ESG Prüftechniker halten sich strikt an diese Verhaltensregeln und wenden Sie verantwortungsvoll beim Kunden an. Mitarbeiter, die Erkältungssymptome an sich feststellen, dürfen ihren Dienst selbstverständlich nicht antreten. Auch wenn sie keine Corona-typischen Symptome haben, geht Sicherheit absolut vor.
Arbeitsschutz im Betrieb bleibt einzuhalten
Auch während der Corona-Pandemie gelten die allgemeinen Grundsätze für den Arbeitsschutz im Betrieb. Defekte an elektrischen Betriebsmitteln und Elektrounfälle machen leider keine Pause und müssen durch geeignete Maßnahmen weiterhin vermieden werden. Es liegt nahe, dass überlastete Arbeitnehmer, die krankgeschriebene Kollegen oder solche, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht auf ihrem Arbeitsplatz erscheinen können, vertreten müssen, im besonderen Maße auf eine sichere und funktionierende Arbeitsumgebung angewiesen sind. Hier auf die anstehende Elektroprüfung zu verzichten könnte ein Sicherheitsrisiko darstellen und den Arbeitsschutz im Betrieb gefährden.
Auch muss mit einkalkuliert werden, dass, sobald das „normale“ Leben weitergeht, viele Betriebe gleichzeitig die Prüfung nachholen wollen. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass hohe Wartezeiten in Betracht gezogen werden müssen.
ESG rät seinen Kunden, die Elektroprüfung wie geplant durchführen zu lassen und versichert, dass alles dafür getan wird, um keine unnötigen Sicherheitsrisiken einzugehen.
Das richtige Vorgehen bei Terminverschiebungen
Natürlich hat ESG Verständnis, wenn Kunden sich dennoch gegen die geplante Elektroprüfung entscheiden und diese verschieben möchten. Wichtig ist hierbei, ESG frühzeitig über diese Entscheidung zu informieren, damit der Auftrag kostenfrei verschoben werden kann. Kunden werden gebeten, spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Prüftermin schriftlich die Terminverschiebung einzureichen. Im Anschluss empfiehlt ESG rechtzeitig einen Ersatztermin zu vereinbaren um lange Wartezeiten für Sie zu vermeiden.
ESG ist über die gewohnten Kommunikationswege für Sie da und beantwortet gerne Ihre Fragen.
Wir wünschen unseren Kunden alles Gute und vor allem: Bleiben Sie gesund!
ESG informiert im Elektrosicherheit-Blog regelmäßig über Themen rund um den E-Check nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4, den DIN VDE Normen und der Betriebssicherheitsverordnung. Im Blog erfahren Sie Wissenswertes über die DGUV wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die Gefährdungsbeurteilung, die Arbeitssicherheit im Betrieb und allgemeine Elektrotechnik Grundlagen. Schauen Sie regelmäßig vorbei und erfahren Neues über die UVV Prüfung für den Arbeitsschutz im Betrieb.
Kommentare
Hoffentlich kehrt im Sommer wieder Normalität ein ?
In Schulen oder anderen öffentlichen Einrichtungen lassen sich doch derzeit bestimmt problemlos Elektroprüfungen durchführen!