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DGUV V3 / BGV A3: Prüfungen elektrischer Betriebsmittel (E-Check) nach Normen und Vorschriften

Die Verpflichtung zum E-Check elektrischer Geräte, Maschinen und Anlagen ergibt sich aus der DGUV V3, früher als BGV A 3 bekannt, und DGUV 4, ehemals GUV-V A3. Die Geräteprüfung ist mit Inkrafttreten dieser Vorschriften seit April 1979 in regelmäßigen Intervallen durchzuführen. Die Details zur Geräteprüfung, Anlagenprüfung und Maschinenprüfung sind nach der Deutschen Industrie Norm DIN und den Vorgaben des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) festgelegt.

Inhalt der DGUV V3 (ehemals BGV A 3): ein regelmäßiger E-Check ist verpflichtend

Für die zyklisch vorzunehmende Geräteprüfung nach DGUV V3 ist ESG Ihr Ansprechpartner. Erfahrene Techniker prüfen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel Ihres Unternehmens auf einen ordnungsgemäßen Zustand anhand der Bestimmungen, die durch VDE, Berufsgenossenschaft und Betriebssicherheitsverordnung festgelegt werden. Der erste E-Check findet vor der Inbetriebnahme des Geräts statt. In bestimmten Zeitabständen ist eine nach DGUV V3 bzw. BGV A3 vorgesehene Geräteprüfung durchzuführen, um mögliche Mängel rechtzeitig festzustellen. Ebenso ist ein E-Check nach DGUV V3 vor Wiederaufnahme des Betriebs nach Änderung oder Reparatur erforderlich.

Die weiteren Vorschriften nach DIN VDE legen die Richtlinien für den E-Check von elektrischen Geräten, Anlagen und Maschinen fest. So beinhaltet die Vorschrift zur Geräteprüfung (DIN VDE 0701–0702) Anordnungen bezüglich elektrischer Geräte wie Kaffeemaschinen, Scheinwerfern sowie Computern und Monitoren. Unter die Kategorie „Elektrische Anlagen“ (DIN VDE 0105-100) fallen etwa Unterverteilungen, Steckdosen, Beleuchtungen, Lüftungsanlagen und Baustromverteiler. Mit der Norm zum E-Check elektrischer Maschinen (DIN VDE 0113-1 & EN 60204-1) werden Vorgaben für die Untersuchung von beispielsweise Produktionsanlagen festgelegt. Dazu gehören unter anderem Druckmaschinen, CNC-Fräsmaschinen und Sägemaschinen.

Weitere Informationen zur Geräteprüfung nach DGUV V3 (E-Check)

Wenn Sie sich informieren möchten, wer nach DGUV V3 bzw. BGV A3 zum E-Check elektrischer Geräte und Anlagen verpflichtet ist, oder wenn Sie sich für den Ablauf und die weiteren Bedingungen der Prüfung interessieren, erfahren Sie alles Weitere unter „Wichtige Infos“. Sollten Sie Interesse an einem E-Check nach DGUV V3 durch die ESG Techniker haben, können Sie ein Angebot anfordern. ESG freut sich auf Ihre Anfrage!


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