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Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert

Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert Separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kaltgerätekabeln des Gerätes empfehlenswert

Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie dem Kaltgerätekabel ist gleiche Sorgfalt geboten wie bei jeder VDE Prüfung nach DGUV Vorschrift 3.

Bei Kaltgerätekabeln handelt es sich um Netzkabel, die nicht fest mit dem Hauptgerät verbunden sind, sondern davon getrennt werden können. Im Zuge der Gefährdungsbeurteilung und Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 taucht häufig die Frage auf, ob diese Kabel in einer Verbundmessung zusammengefasst werden können.

Doch sobald das Kabel leicht entfernt und getauscht werden kann, handelt es sich um ein eigenständiges Betriebsmittel, das auch separat geprüft werden sollte. So empfiehlt es auch die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3), nach deren Vorschriften wir die Prüfung elektrischer Betriebsmittel bei unseren Kunden durchführen.

DGUV Vorschrift 3 und ESG empfehlen bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel immer die separate Prüfung

In der DGUV Vorschrift 3 ist geregelt, dass das Kaltgerätekabel geprüft werden muss. Ob die Prüfung separat oder zusammen mit dem Hauptgerät erfolgen soll, ist nicht klar festgelegt, wird aber empfohlen. Der Gesetzgeber hat hier die Verantwortung teilweise abgegeben und es liegt im Ermessen des Betriebes bzw. des Kunden, ob er sich für eine separate Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie dem Kaltgerätekabel entscheidet oder nicht.

Wir raten unseren Kunden im Sinne der anerkannten Regeln der Technik und einer vollständigen sowie rechtssicheren Prüfung nach DGUV Vorschrift 3, jede Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie dem Kaltgerätekabel separat durchführen zu lassen. Im Folgenden haben wir für Ihre Entscheidungsfindung einige Vor- und Nachteile aufgeführt.

ESG erläutert Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Ein Vorteil, die Kaltgerätekabel nicht separat prüfen zu lassen, sondern im Verbund, liegt klar auf der Hand: Der Umfang der Prüfung elektrischer Betriebsmittel verringert sich bei dieser sogenannten Verbundmessung und somit die Kosten für die Prüfung. Doch hier hören die Vorteile schon auf. Denn diese Einsparung bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel birgt einige Gefahren, die leicht übersehen werden. So ist eine gemeinsame Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 von Kabel und Hauptgerät nur dann vertretbar, wenn vom Auftraggeber garantiert ist, dass das Gerät nicht bewegt und das Kabel nicht entfernt wird.

An Büroarbeitsplätzen zum Beispiel kommt es allerdings häufig vor, dass Monitore etc. bewegt und getauscht werden. Das Kaltgerätekabel wird entfernt, verbleibt dabei in der Regel am Platz und wird wieder an den alten oder sogar einen völlig anderen Monitor angeschlossen. In diesen Fällen haben sich die bei der Prüfung herrschenden Bedingungen geändert und die Geräte sind nicht mehr als klar rechtssicher nach DGUV Vorschrift 3 geprüft anzusehen.

Ein weiteres Problem ist, dass das Kaltgerätekabel bei der Verbundmessung nicht immer in vollem Umfang im Sinne einer rechtssicheren Dokumentation geprüft werden kann, also so, wie es bei jeder Prüfung elektrischer Betriebsmittel eigentlich sein sollte. Die Kabelprüfung bedarf zum Beispiel höherer Bemessungsströme als beispielsweise die gängigsten Monitore vertragen können. Bei einer Verbundmessung muss daher sozusagen mit „halber Kraft“ gemessen werden, um das Hauptgerät nicht zu schädigen. Dies ist besonders kritisch zu beurteilen, da Kaltgerätekabel oft von geringer Qualität sind mit einer kürzeren Lebensdauer als die Hauptgeräte.

Ohne separate Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 kann allerdings ausgerechnet hier keine ID-Nummer vergeben und die Kabel klar zuordenbar in die rechtssichere Dokumentation aufgenommen werden. Dabei können defekte Kabel zu Störungen führen sowie beispielsweise das Hauptgerät schädigen und sollten daher rechtzeitig im Rahmen der vollständigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden.

Mit dem ESG E-Check auf der sicheren Seite bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Durch eine getrennte Prüfung und somit auch einer eigens vergebenen ID-Nummer mit Barcode kann man dem Problem der vollständigen Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3, der Zuordenbarkeit und der Rechtssicherheit begegnen und ist immer auf der sicheren Seite. Im Rahmen unserer Prüfdienstleistung ESG E-Check mit umfassendem Prüfkonzept und auf Wunsch einer Gefährdungsbeurteilung raten wir immer zu einer separaten Prüfung. Dies stimmen wir im Rahmen unserer ausführlichen Kundenberatung vor jedem Auftrag und der Prüfung elektrischer Betriebsmittel mit dem jeweiligen Unternehmen ab.

Wünschen Sie eine weiterführende Beratung zum Thema Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Prüfung des Kaltgerätekabels nach DGUV Vorschrift 3, sprechen Sie uns gerne an und informieren Sie sich über den ESG E-Check!

Egal ob Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Bonn, Dortmund, Hamburg, München oder Berlin: Wir sind für Sie bundesweit in den Großstädten und Umgebung tätig und übernehmen für Sie die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3!

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Die TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung Neufassung 20...
 

Kommentare

Benjamin Klaus am Sonntag, 13. Januar 2019 15:25

Guter Beitrag

Guter Beitrag :)
Gäste
Gäste - Lena Marx am Mittwoch, 16. Januar 2019 08:18

Interessant! Hier noch eine kleine Ergänzung dazu: Kaltgerätestecker passen nicht in Warm- oder Heißgerätebuchsen.

Interessant! Hier noch eine kleine Ergänzung dazu: Kaltgerätestecker passen nicht in Warm- oder Heißgerätebuchsen.
Gäste
Gäste - Benjamin E am Dienstag, 22. Januar 2019 09:21

Kabel müssen immer eine ID haben? Oder kann man Kabel auch zusammenfassen. Ist ziemlich aufwendig tausende Kabel zu barcoden.

Kabel müssen immer eine ID haben? Oder kann man Kabel auch zusammenfassen. Ist ziemlich aufwendig tausende Kabel zu barcoden.
Benjamin Klaus am Dienstag, 22. Januar 2019 18:59

Hallo Benjamin E,
danke für die Frage.
Ja, Kabel sollten separate IDs bekommen. Nur so kann eine Prüfung rechtssicherer dokumentiert werden. Ist zwar aufwendiger, jedoch für eine gerichtsfeste Dokumentation immer zu empfehlen.

Hallo Benjamin E, danke für die Frage. Ja, Kabel sollten separate IDs bekommen. Nur so kann eine Prüfung rechtssicherer dokumentiert werden. Ist zwar aufwendiger, jedoch für eine gerichtsfeste Dokumentation immer zu empfehlen.
Gäste
Gäste - Nicolas am Mittwoch, 27. März 2019 14:50

In einem großen Büro wären das ziemlich viele Kabel ?

In einem großen Büro wären das ziemlich viele Kabel ?
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Gäste - Frank Köninger am Samstag, 30. März 2019 21:53

Das separate Prüfen von Kaltgeräteleitungen beispielsweise an Monitoren, Computer, Drucker usw. ist meiner Meinung nach eine reine Abzocke des Kunden! Beim messen des Schutzleiters beispielsweise eines Monitors wird die Kaltgeräteleitung automatisch mitgemessen. Wenn hier der gemessene Wert zu hoch ist, dann liegt es zu 99% an der Kaltgeräteleitung, dann kann ich diese tauschen. Das heißt Mängel am Schutzleiter der KGL wird so oder so festgestellt. Einziger unterschied - dem Kunden werde nicht zwei Messungen berechnet sondern nur eine. Gut für den Kunden schlecht für den Dienstleister. Ähnlich verhält es sich bei SK I Netzteilen in der Ausführung (PELV) - auch hier kann der Schutzleiter an der Sekundärseite mitgemessen werden. Wenn man bei SK I Netzteilen mit SELV die Kaltgeräteleitung einzeln misst kann ich das eventuell noch verstehen. Wer seinem Kunden die Überprüfung der Kaltgeräteleitungen separat verkauft und berechnet, von dem würde ich auch verlangen, dass er mir an jedem Ladegerät und Netzteil (ich betone noch einmal von jedem!) die Sekundär Ausgansspannung misst und den gemessenen Wert bitte schön auch bis eine Stelle nach dem Komma dokumentiert! Es wäre viele wichtiger die Befähigte Person gemäß TRBS 1203 über andere Dinge zu unterweisen und anzuhalten diese umzusetzen oder zu überprüfen. Beispielsweise die DGUV Regel 102-002 (§16). Hier geht es darum welche Ausstattungen elektrische Betriebsmittel in Kindergärten haben müssen. Wären die die Prüfer richtig ausgebildet, dann würden sie die Betreiber auf diese DGUV Regel hinweisen und es wären in überprüften Kindergärten nicht Steckdosenleisten ohne Berührungsschutz im Einsatz oder Lichterketten mit Trafo und somit Schutz Kleinspannung. Mir ist noch kein Prüfer begegnet der mir hierzu etwas sagen konnte. Weiter geht es mit der DGUV Information 203-005 und 203-006. Ich sag nur K1 Bereiche oder K2 Bereich und die jeweiligen Anforderungen an die Geräte die hier eingesetzt werden dürfen. Da werden Betriebsmittel mit Ölflex-Zuleitung ohne Probleme abgenommen - aber Hauptsache die Kaltgeräteleitungen werden einzeln gemessen. Oder wenn mir Prüfer begegnen die ihr Messgerät ohne PRCD-S betreiben, die haben bestimmt noch nie etwas von der DGUV Information 203-006 gehört. Hier sollte die Befähigte Person einmal den Punkt 3.2 und 4.2.5 lesen. Auch hier sollte der Prüfer mit gutem Beispiel voran gehen.Das Problem ist nur, dass man mit solchen Dingen keinen Umsatz generieren kann. Und ob ich in einem Büro die Kaltgeräteleitungen extra prüfe oder nicht macht für den Prüfer den Unterschied, dass er in diesem Büro ca. 30-40% mehr "Geräte" prüfen kann. Des weiteren ist es viel wichtiger die Mitarbeiter der IT-Abteilung zu sensibilisieren (beispielsweise durch eine Ausbildung zur EuP) dass wenn ein Gerät getauscht oder erneuert wird auch die entsprechende Kaltgeräteleitung getauscht werden muss - auch wenn diese oft im Schreibtisch verbaut oder befestigt ist. Ist zwar unbequem aber mehr als sinnvoll. Ein Prüfunternehmen sollte nicht nur die Vision haben Geld zu verdienen sondern auch eine gewisse Mission der Kunden umfänglich und fair zu beraten. Und jede Kaltgeräteleitung einzeln prüfen ist nie und nimmer fair! Prüfen mit Hintergrundwisse und Gewissen sowie mit einem gesunden Menschenverstand -das ist das was ein gute Prüfunternehmen und auch der Kunde braucht.

Das separate Prüfen von Kaltgeräteleitungen beispielsweise an Monitoren, Computer, Drucker usw. ist meiner Meinung nach eine reine Abzocke des Kunden! Beim messen des Schutzleiters beispielsweise eines Monitors wird die Kaltgeräteleitung automatisch mitgemessen. Wenn hier der gemessene Wert zu hoch ist, dann liegt es zu 99% an der Kaltgeräteleitung, dann kann ich diese tauschen. Das heißt Mängel am Schutzleiter der KGL wird so oder so festgestellt. Einziger unterschied - dem Kunden werde nicht zwei Messungen berechnet sondern nur eine. Gut für den Kunden schlecht für den Dienstleister. Ähnlich verhält es sich bei SK I Netzteilen in der Ausführung (PELV) - auch hier kann der Schutzleiter an der Sekundärseite mitgemessen werden. Wenn man bei SK I Netzteilen mit SELV die Kaltgeräteleitung einzeln misst kann ich das eventuell noch verstehen. Wer seinem Kunden die Überprüfung der Kaltgeräteleitungen separat verkauft und berechnet, von dem würde ich auch verlangen, dass er mir an jedem Ladegerät und Netzteil (ich betone noch einmal von jedem!) die Sekundär Ausgansspannung misst und den gemessenen Wert bitte schön auch bis eine Stelle nach dem Komma dokumentiert! Es wäre viele wichtiger die Befähigte Person gemäß TRBS 1203 über andere Dinge zu unterweisen und anzuhalten diese umzusetzen oder zu überprüfen. Beispielsweise die DGUV Regel 102-002 (§16). Hier geht es darum welche Ausstattungen elektrische Betriebsmittel in Kindergärten haben müssen. Wären die die Prüfer richtig ausgebildet, dann würden sie die Betreiber auf diese DGUV Regel hinweisen und es wären in überprüften Kindergärten nicht Steckdosenleisten ohne Berührungsschutz im Einsatz oder Lichterketten mit Trafo und somit Schutz Kleinspannung. Mir ist noch kein Prüfer begegnet der mir hierzu etwas sagen konnte. Weiter geht es mit der DGUV Information 203-005 und 203-006. Ich sag nur K1 Bereiche oder K2 Bereich und die jeweiligen Anforderungen an die Geräte die hier eingesetzt werden dürfen. Da werden Betriebsmittel mit Ölflex-Zuleitung ohne Probleme abgenommen - aber Hauptsache die Kaltgeräteleitungen werden einzeln gemessen. Oder wenn mir Prüfer begegnen die ihr Messgerät ohne PRCD-S betreiben, die haben bestimmt noch nie etwas von der DGUV Information 203-006 gehört. Hier sollte die Befähigte Person einmal den Punkt 3.2 und 4.2.5 lesen. Auch hier sollte der Prüfer mit gutem Beispiel voran gehen.Das Problem ist nur, dass man mit solchen Dingen keinen Umsatz generieren kann. Und ob ich in einem Büro die Kaltgeräteleitungen extra prüfe oder nicht macht für den Prüfer den Unterschied, dass er in diesem Büro ca. 30-40% mehr "Geräte" prüfen kann. Des weiteren ist es viel wichtiger die Mitarbeiter der IT-Abteilung zu sensibilisieren (beispielsweise durch eine Ausbildung zur EuP) dass wenn ein Gerät getauscht oder erneuert wird auch die entsprechende Kaltgeräteleitung getauscht werden muss - auch wenn diese oft im Schreibtisch verbaut oder befestigt ist. Ist zwar unbequem aber mehr als sinnvoll. Ein Prüfunternehmen sollte nicht nur die Vision haben Geld zu verdienen sondern auch eine gewisse Mission der Kunden umfänglich und fair zu beraten. Und jede Kaltgeräteleitung einzeln prüfen ist nie und nimmer fair! Prüfen mit Hintergrundwisse und Gewissen sowie mit einem gesunden Menschenverstand -das ist das was ein gute Prüfunternehmen und auch der Kunde braucht.
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