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Die häufig überschätzte Fehlerquote laut DGUV Vorschrift 3

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Zu dem Thema Fehlerquote im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 gibt es verschiedene Meinungen, wie diese berechnet wird und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Die DGUV Vorschrift 3 gibt die Empfehlung, bei einer Fehlerquote über 2 Prozent die Prüfintervalle zu verkürzen, um Unfälle zu vermeiden. Allerdings ist dies nicht als starre Regel zu verstehen, sondern als Schutzmaßnahme und Hilfestellung, um die in der Gefährdungsbeurteilung angegebenen Prüfintervalle auf ihre Richtigkeit zu hinterfragen. ESG empfiehlt Unternehmen, immer im Einzelfall zu entscheiden, wie eine hohe Fehlerquote zu interpretieren ist.

Für diese Interpretation ist zunächst wichtig zu analysieren, was die Fehlerquote verursacht hat und warum jedes einzelne Betriebsmittel beanstandet wurde. Im besonderen Maße entscheiden die getroffenen Maßnahmen nach der Elektroprüfung darüber, ob die Prüfintervalle verkürzt werden sollten oder dies nicht notwendig ist. Werden aufgedeckte Fehler ernst genommen, behoben und in Zukunft vermieden, könnten die bestehenden Prüfintervalle beibehalten werden.

Betriebe fixieren sich oft auf die Fehlerquote, also die prozentuale Menge der im Rahmen der Elektroprüfung beanstandeten Betriebsmittel. Sie befürchten zu viele defekte elektrische Betriebsmittel, denn sie verbinden damit, dass dann in jedem Fall Prüfintervalle verkürzt werden müssen. Dabei bedeuten die aus dem Verkehr gezogenen defekten Betriebsmittel mehr Arbeitssicherheit. Statt sich über Defekte zu ärgern, sollten Arbeitgeber also erleichtert sein, dass Fehler rechtzeitig entdeckt wurden, bevor Schaden entstehen konnte. Die Fehlerquote nach der Elektroprüfung sollte daher keine zentrale Rolle spielen. Es geht in erster Linie um Sicherheit für die Mitarbeiter und die Sachwerte eines Unternehmens.

Ein umfassend und verantwortungsvoll geprüftes Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3 erhält die Chance, mögliche Unfallquellen zu beheben. Wird dies konsequent und nachhaltig durchgeführt, kann unter Umständen auf verkürzte Prüfintervalle zur Unfallvermeidung verzichtet werden. Denn das Unternehmen hat bereits Maßnahmen ergriffen, die die Arbeitssicherheit erhöhen.

Was bedeutet die Fehlerquote laut DGUV Vorschrift 3 überhaupt?

Die DGUV Vorschrift 3 empfiehlt, die Fehlerquote als Maß dafür zu nehmen, ob die Prüffristen als ausreichend angesehen werden können oder eine Verkürzung in den betroffenen Bereichen sinnvoll wäre. Eine Fehlerquote von 2 Prozent wird hier als Obergrenze genannt. Bei einer Fehlerquote über 2 Prozent in den jeweiligen Betriebsbereichen sollten die Verantwortlichen analysieren, wie diese zustande gekommen ist, bevor sie reflexartig Prüffristen verkürzen. Hierbei müssen die Größe und Art des Unternehmens mit einfließen. Das Ergebnis kann, muss aber nicht zu der Entscheidung führen, Prüfintervalle bereichsweise anzupassen.

Die Hinweise zu der Fehlerquote in der DGUV Vorschrift 3 sind also nicht als starre Regel zu verstehen, sondern als Hilfestellung, um die Prüfintervalle in der Gefährdungsbeurteilung verantwortungsvoll und sinnvoll festlegen zu können.

Die DGUV Vorschrift 3 lässt Ermessensspielraum beim Umgang mit der Fehlerquote

Nicht die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, wann die nächste Prüfung erfolgen soll, sondern die Gefährdungsbeurteilung. Die in der DGUV Vorschrift 3 enthaltenen Empfehlungen dienen als Orientierung, wie die Prüfintervalle in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen sind. Hierzu gehören auch die Hinweise zum Umgang mit einer Fehlerquote über 2 Prozent.

Für die Interpretation einer hohen Fehlerquote ist zunächst wichtig zu unterscheiden, wodurch sie entstanden ist. Wurde etwa über einen längeren Zeitraum als vorgeschrieben nicht geprüft, ist es nicht verwunderlich, wenn bei der nächsten Prüfung gehäuft Defekte festgestellt werden. Dies muss kein Hinweis darauf sein, dass ein Unternehmen zur Unfallvermeidung die Intervalle verkürzen sollte. Es reicht unter Umständen, wenn zukünftig auf die Einhaltung der in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Prüffristen geachtet wird.

Auch muss hinterfragt werden, warum die jeweiligen elektrischen Betriebsmittel die Elektroprüfung nicht bestanden haben. Waren sie defekt oder nur für ihren Einsatzzweck nicht geeignet und mussten deshalb vom Prüftechniker beanstandet werden? In Büros beispielsweise werden häufig Steckdosenleisten eingesetzt, die für die gewerbliche Nutzung nicht zugelassen sind. Diese fließen ebenfalls in die Berechnung der Fehlerquote mit ein, obwohl sie voll funktionsfähig sind. Ein genauer Blick auf die jeweiligen Umstände ist also wichtig, um eine verantwortungsvolle Entscheidung hinsichtlich der Prüffristen zu treffen.

Die Menge der geprüften Betriebsmittel muss bei der Interpretation der Fehlerquote ebenfalls mit einbezogen werden. Wenn von beispielsweise 50 Geräten nur ein einziges defekt ist, ergibt das bereits eine Fehlerquote von 2 Prozent. Bei einer geringen Anzahl insgesamt geprüfter Betriebsmittel treibt ein Fehler die Quote direkt nach oben, auch ohne dass ein Betrieb einen erhöhten Prüfbedarf hätte. Die Fehlerquotenberechnung wird also umso aussagekräftiger, je mehr Betriebsmittel im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 geprüft wurden.

Besonders die Maßnahmen, die ein Unternehmen nach der Elektroprüfung ergreift, entscheiden darüber, ob Prüfintervalle verkürzt werden sollten oder nicht. Werden beanstandete Betriebsmittel umgehend ausgetauscht und wird in Zukunft darauf geachtet, dass nur für den Einsatzzweck geeignete und zugelassene Betriebsmittel angeschafft werden, können die bestehenden Prüfintervalle unter Umständen beibehalten werden.

Wie Sie mit einer hohen Fehlerquote umgehen können

In Ihrem Unternehmen ist es im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu einer hohen Fehlerquote gekommen. Der richtige Weg ist, die bisherige Handhabung der Elektrosicherheit auf Lücken zu überprüfen. Wurde die Elektroprüfung in der Vergangenheit regelmäßig und umfassend durchgeführt? Haben Sie einen qualifizierten Prüftechniker beauftragt, der gewissenhaft geprüft hat? Ist die Inventarisierung Ihrer Betriebsmittel vollständig und erfolgt digital? Wird jedes neu angeschaffte elektrische Betriebsmittel in der Inventarisierung erfasst, geprüft und ist für seinen Einsatzzweck geeignet und zugelassen? Auch die Qualität der angeschafften Betriebsmittel kann einen Unterschied machen. Sie sollten auf namhafte Hersteller setzen und auf Gütesiegel achten wie das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) oder die VDE-Kennzeichnung (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik). Diese geben Auskunft über die Qualität und die eingehaltenen Sicherheitsanforderungen eines Produktes.

Wenn Sie Ihren internen Prüfprozess analysiert und optimiert haben, setzen Sie ab jetzt auf eine moderne und umfassende Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3. Sie haben aus der Vergangenheit gelernt und sollten sich nun von dieser lösen. Schuldzuweisungen innerhalb Ihres Betriebes können einen konstruktiven Lernprozess behindern. Der offene Umgang mit Fehlern schützt jedoch vor weiteren Schäden. Wenn Unternehmen Fehler nicht nur als lästige Begleiterscheinung empfinden, sondern als wertvolle Hinweise auf Problemstellen verstehen, kann die Qualitätspolitik wachsen.

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