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Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen gefährdet Elektrosicherheit

Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen gefährdet Elektrosicherheit Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen gefährdet Elektrosicherheit

Im Sinne der Elektrosicherheit ist das Hintereinanderschalten von Mehrfachsteckdosen verboten. Hintergrund ist die Überlastung in elektrischen Anlagen und das dadurch entstehende Brandrisiko. Die Norm DIN VDE 0620 weist ausdrücklich darauf hin, dass bewegliche Steckdosenleisten im gewerblichen Bereich besondere Anforderungen erfüllen müssen und weder hintereinander gesteckt noch abgedeckt werden dürfen. Auch sollte diesbezüglich ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung oder dem Produkt selbst angebracht sein. Im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird der Prüftechniker genau darauf achten, ob die Steckdosenleisten zugelassen sind und sachgemäß eingesetzt werden.

An einem durchschnittlichen Arbeitsplatz im Büro und Homeoffice findet sich eine Vielzahl an elektrischen Geräten. In den meisten Fällen reichen die fest installierten Steckdosen zur Stromversorgung nicht aus. Außerdem sind sie oft nicht in unmittelbarer Reichweite der Geräte. In der Regel greifen Unternehmen dann bei der Einrichtung der Arbeitsplätze auf Mehrfachsteckdosenleisten zurück, um eine ausreichende und bequeme Stromversorgung zu gewährleisten. Hierbei ist jedoch einiges zu beachten, um die Elektrosicherheit nicht zu gefährden.

Sowohl im privaten als auch beruflichen Umfeld ist die Zahl der elektrischen Geräte deutlich gestiegen. Nicht nur in älteren Gebäuden ist die Anzahl an fest installierten Steckdosen hierfür oft unterdimensioniert. Die Lösung sind meist Mehrfachsteckdosen, an die die Geräte angeschlossen werden. Hierbei muss unbedingt darauf geachtet werden, ob die Steckdosenleisten für die Strommenge geeignet und für eine gewerbliche Nutzung zugelassen sind. Denn von unzulässigen Steckdosenleisten geht eine Gefährdung für die Elektrosicherheit aus. Besonders günstige Steckdosenleisten überlasten schneller. Bei der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 würden diese sofort aussortiert werden.

Eine durchschnittliche Mehrfachsteckdose hat einen Leistungsbereich zwischen 3500 und 3700 Watt. Dieser Leistungsbereich kann mit nur drei angeschlossenen elektrischen Geräten bereits überschritten werden. Ein Blick auf die Typenschilder der Geräte bringt hier Klarheit. Besonders brenzlig für die Elektrosicherheit wird es, wenn viele Mehrfachstecker hintereinander an einer Steckdose Strom ziehen. Hierdurch kommt es schnell zu einer enormen Überlastung der Leitung, die im besten Fall die Sicherung auslöst. In schlimmeren Fällen kann es zur Beschädigung der elektrischen Betriebsmittel oder sogar zu Bränden kommen. Denn häufig ist der Mehrfachstecker bereits überlastet und überhitzt, bevor die Sicherung auslöst. Folge kann ein Schwelbrand sein mit fatalen Folgen.

Mehrfachsteckdosenleisten müssen regelmäßig geprüft werden

Mehrfachsteckdosenleisten fallen genauso wie Kabeltrommeln und Verlängerungsleitungen unter die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der DGUV Vorschrift 3 und 4. Sie müssen genauso wie alle elektrischen Betriebsmittel regelmäßig nach den Vorgaben der DIN VDE 0701-0702 von entsprechend qualifizierten Prüfunternehmen im Rahmen der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 auf ihre Elektrosicherheit hin geprüft werden. Sollte die Steckdosenleiste für den gewerblichen Einsatz nicht geeignet sein, ist die Elektroprüfung an diesem Gerät bereits abgeschlossen und die Steckdosenleiste durchgefallen. Sie darf nicht weiter genutzt werden.

Das gleiche gilt für hintereinander geschaltete Steckdosenleisten. Dies stellt im Sinne der DIN VDE 0100 Teil 420 Absatz 4.1 eine Brandgefahr dar, da die empfohlene Maximalbelastung von 3680 Watt schnell deutlich überschritten wird. Im Sinne der Elektrosicherheit darf die Stromleitung nicht durch diesen Aufbau überlastet werden.

Laut DIN VDE 0620 gefährden ungeeignete Mehrfachsteckdosen die Elektrosicherheit

Bei der Elektroprüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird der Prüftechniker die Mehrfachsteckdosen genau unter die Lupe nehmen. Als Erstes beurteilt er, ob diese gemäß DIN VDE 0620-2-1:2016 für die gewerbliche Nutzung geeignet sind und sachgemäß eingesetzt werden, ohne die Elektrosicherheit zu gefährden. In dieser Norm „Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen“ werden die allgemeinen Anforderungen an Stecker und Kupplungsdosen festgelegt.

Die Norm weist darauf hin, dass bei gewerblichem Einsatz von Mehrfachsteckdosen deren Leiterquerschnitt Bezug nehmend auf einen Bemessungsstrom von 16 Ampere 1,5 mm² betragen muss. Der Leitungsquerschnitt wird unter anderem berechnet durch die Länge der Leitung und dem Bemessungsstrom. Bei hohen Strömen kommt es zu großer Wärmeentwicklung in der Leitung. Mit der Vergrößerung des Leiterquerschnitts wird diese Wärmebildung reduziert. Der Gefahr von übermäßiger Erhitzung und dadurch entstehenden Bränden wird so entgegengewirkt. Der richtige Leitungsquerschnitt ist daher wichtig, um elektrische Betriebsmittel sicher nutzen und bedienen zu können und die Elektrosicherheit nicht zu gefährden. Mehrfachsteckdosen mit einem Leiterquerschnitt unter 1,5mm² sind im gewerblichen Bereich nicht zulässig.

Das Hintereinanderschalten der Steckdosenleisten ist verboten – doch es gibt Ausnahmen

Neben der Eignung der Mehrfachsteckdosen muss unbedingt beachtet werden, dass das Hintereinanderschalten von herkömmlichen, ortsveränderlichen Steckdosenleisten die Elektrosicherheit gefährdet und gemäß DIN VDE 0620-2-1:2016 verboten ist. Sie fordert das Anbringen von Warnhinweisen an Mehrfachsteckdosen, um darauf hinzuweisen, da sonst vorgeschaltete Sicherungselemente nicht ordnungsgemäß funktionieren könnten.

Das Hintereinanderschalten stellt eine unsachgemäße und besonders gefährliche Nutzung der Mehrfachsteckdosen dar. Dies wird der Prüftechniker sofort beanstanden.

Anders kann es sich bei ortsunveränderlichen Steckdosenleisten verhalten. Sind sie beispielsweise durch Verschraubung ortsfest montiert und verfügen über eine Verlängerungsmöglichkeit an Stromeingang und Stromausgang gemäß EN 61535 VDE 0606-200:2013-08, handelt es sich nicht mehr um eine Abzweigung, sondern eine gradlinige Verlängerung. Auch dieser Zusammenschluss kann noch ein Gefährdungspotenzial haben. Anders als das Hintereinanderschalten von herkömmlichen, ortsveränderlichen Steckdosenleisten ist er aber nicht automatisch verboten. Der Prüftechniker wird im Einzelfall entscheiden, ob der Aufbau weiter so betrieben werden kann oder ob eine andere Lösung gefunden werden muss.

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